Spendenmittel der Aktion Deutschland Hilft

AWO

Die Flut hinterlässt viele Schäden. © Susann Krüll

Flutopfer im Kreis Mettmann können Unterstützung beim Eigenanteil der Wiederaufbauhilfe erhalten

Bei der staatlichen Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Hochwassergeschädigte einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent leisten. Angesichts der immensen Schäden weiß der AWO Bezirksverband Niederrhein, wie hoch dieser Eigenanteil ausfallen kann!

Für Betroffene hat die AWO nun eine gute Nachricht: Dort können Hochwassergeschädigte aus dem Kreis Mettmann Spendenmittel der Aktion Deutschland Hilft unterstützt durch die AWO International beantragen, um den entstandenen Eigenanteil zu kompensieren. Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass

  • ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt wurde und
  • der Wohnraum zerstört wurde und/oder
  • die wirtschaftliche Situation die Unterstützung aus Spendenmitteln zulässt. In dem Fall dürfen die Bezüge nicht höher als der doppelte Regelsatz ausfallen oder die antragsstellende Person bezieht Sozialleistungen.

Zuwendungen erfolgen ausschließlich an natürliche Personen infolge von Schäden für selbstgenutzte Wohnräume, ggf. Hausrat.

Ausgeschlossen ist daher die Erstattung von Schäden in Bereichen betrieblicher oder freiberuflicher Nutzungen oder an vermieteten oder verpachteten Räumen, gleich ob diese gewerblichen Zwecken oder Wohnzwecken dienen. Zuwendungen erfolgen also ausschließlich an natürliche Personen infolge von Schäden für selbstgenutzte Wohnräume, ggf. Hausrat.

In oben genannten Fällen scheuen Hochwassergeschädigte sich bitte nicht, für die Erbringung des Eigenanteils beim AWO Bezirksverband Niederrhein Unterstützung zu beantragen. Sofern sich Geschädigte unsicher sind, ob sie die Kriterien erfüllen oder Fragen zum Prozedere haben, bittet die AWO um Kontaktaufnahme per E-Mail an hochwasser@awo-niederrhein.de. Ebenso für den Wunsch, das Antragsformular zu erhalten und zu erfahren, was für die Antragsstellung eingereicht werden muss.

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