
Wertvolle Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt
Sexueller Missbrauch verjährt nicht – zumindest nicht für die Betroffenen. Meist haben sie ein Leben lang mit den Folgen des Erlebten zu kämpfen, die sich massiv auf ihren Alltag und die soziale Teilhabe auswirken. Aus diesem Grund wurde vor 10 Jahren der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eingerichtet. Er hilft Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt haben, sei es in der Familie oder einer Institution.
Seit 2013 sind über 23.000 Anträge auf Unterstützung beim Fonds eingegangen. Insgesamt hat der FSM Hilfeleistungen in Höhe von 97 Millionen Euro gewährt.[1] Niedrigschwellig und bedarfsgerecht kann ein breites Spektrum an Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden, beispielsweise für eine Kur oder verschiedene therapeutische Hilfen. Aber auch die Finanzierung eines Therapiehundes oder anderer Hilfsmittel ist möglich.
„Aufgrund der anhaltenden Folgebeeinträchtigungen haben nur wenige Betroffene die Kraft, gut für sich zu sorgen und für ihre Bedürfnisse einzustehen. Deshalb kommt der Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen eine enorm wichtige Rolle zu,“ so die Erfahrung der SKFM-Vorstandsvorsitzenden Lilo Löffler. Die meisten haben zudem irrationale Schuldgefühle. Gerade deshalb ist die offizielle Anerkennung des Unrechts durch den Fonds ein bedeutendes Zeichen mit großer Wirkung. Finanziert wird der Fonds durch den Bund und einige Bundesländer.
Um die Antragstellung, die belastend sein kann, nicht allein bewältigen zu müssen, gibt es das Angebot der Begleitung durch speziell geschulte Beraterinnen. „Die Auseinandersetzung mit traumatischen Erlebnissen ist für viele Betroffene sehr schwierig und zum Teil nicht möglich. Umso wichtiger ist die fachlich kompetente Unterstützung während des ganzen Antragsverfahrens,“ erläutert SKFM- Bereichsleitung Eva-Maria Düring.
Die SKFM-Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Trägerschaft für den Kreis Mettmann ist eine der dafür zugelassenen Stellen und steht den Betroffenen von der Antragsstellung bis zur Bewilligung engagiert zur Seite. Von Montag bis Freitag sind die Fachberaterinnen telefonisch unter 02104 1419-226 oder per E-Mail unter sexualisiertegewalt@skfm-mettmann.de erreichbar.
Weitere Informationen:
https://skfm-kreis-mettmann.de/fachberatungsstelle-gegen-sexualisierte-gewalt.php
https://www.fonds-missbrauch.de
[1] Broschüre: Fonds Sexueller Missbrauch; Zehn Jahre Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt (2023)
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