Silvester: „Böllerverbot“ in öffentlichen Bereichen

Stadt Erkrath

Symbolbild Feuerwerk: DeltaWorks, Pixabay

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht als Infektionsschutzmaßnahme vor, an Silvester in bestimmten öffentlichen Bereichen das Abbrennen von Feuerwerk zu untersagen, um eine Gruppenbildung zu verhindern.

Jede Kommune bestimmt die entsprechenden öffentlichen Bereiche selbst. Mit dem Amtsblatt vom 18.12.2020 gilt durch eine Allgemeinverfügung in Erkrath daher ein „Böllerverbot“ in folgenden Bereichen:

 Im Stadtteil Alt-Erkrath für den innerörtlichen Bereich, begrenzt im
Norden durch die Neanderstraße und den Verlauf der Düssel, im Osten
durch die Bachstraße und die Kreuzstraße, im Süden durch die Bahnstraße
und im Westen durch die Bismarckstraße. Der Geltungsbereich ist auf
dem anliegenden Lageplan Alt-Erkrath dargestellt.

Alt-Erkrath

 Im Stadtteil Unterfeldhaus für den Bereich des Neuenhausplatzes,
begrenzt im Norden durch die Straße Am Gatherfeld und den
Neuenhausplatz, im Osten durch den Niermannsweg, im Süden durch den
Millrather Weg und im Westen durch die Straße Am Gatherfeld. Der
Geltungsbereich ist auf dem anliegenden Lageplan Unterfeldhaus
dargestellt.

Unterfeldhaus

 Im Stadtteil Hochdahl für den Bereich des Hochdahler Marktes und des
Europaplatzes, begrenzt im Norden und im Osten durch die Sedentaler
Straße, im Süden durch die Karschhauser Straße und im Westen durch die
Beckhauser Straße (einschließlich des Europaplatzes und der Bebauung
Beckhauser Straße 16). Der Geltungsbereich ist auf dem anliegenden
Lageplan Hochdahl dargestellt.

Hochdahl

„Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen möchten wir das Silvesterfest für alle Erkratherinnen und Erkrather so sicher wie möglich gestalten. Daher haben wir entschieden, diese öffentlichen Plätze, wo sich jedes Jahr viele Menschen einfinden, für ein Feuerwerk und weitere Pyrotechnik zu sperren“, erklärt Bürgermeister Christoph Schultz die Einteilung der Örtlichkeiten. Die Allgemeinverfügung ist inklusive der Anlagen im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Erkrath einsehbar.

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