Sendemast Höhenweg / Winkelsmühler Weg wird gebaut

Foto: Manfred Antranias Zimmer / Pixabay

Premium | Für die Bürgerinitiative Verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunk war die letzte Ratssitzung in 2025 mehr als enttäuschend.

Seit 2020 hatte sich die Bürgerinitiative Verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunk mit Bürgeranträgen, Gutachten und Informationsveranstaltungen gegen einen Mobilfunkmast im Bereich Höhenweg und Winkelsmühler Weg gewehrt. Im März 2022 erzielte sie einen Teilerfolg und im Dezember 2022 fiel die Entscheidung für zwei alternative Standorte, die weiter von der Wohnbebauung entfernt liegen. Passiert ist seitdem nichts.

Am 9. Dezember 2025 erfuhr die Bürgerintiative dann, dass im Ausschuss für Klimaschutz Umwelt und Planung am 11. Dezember 2025 nun doch eine Entscheidung für den ursprünglich geplanten Standort getroffen werden soll. „Wir wurden von niemandem in Kenntnis gesetzt! Es war nur der Initiative einer Nachbarin zu verdanken, dass wir von der Sitzung erfahren haben“, schrieb uns Daniela Günzel von der Bürgerintiative dazu. Wieder wurde die Bürgerinitiative aktiv, holte eine Stellungnahme von Dr. Nießen und eine rechtliche Einschätzung einer Anwaltskanzlei ein, die sie den Fraktionen im Rat per Mail schickte.

Rückblick auf den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung am 11. Dezember

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung enthielt der Tagesordnungspunkt in der Vorlage als Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme des Ausschusses. Erst ein Einspruch brachte es auf die Tagesordnung des Rats. Der Sachdarstellung (Vorhabenbeschreibung) in der Verwaltungsvorlage für den Ausschuss hatte die Verwaltung einen erklärenden Hinweis hinzugefügt:

„Gemäß den Hinweisen zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen, die durch die Bauministerkonferenz am 25. September 2020 beschlossen wurden, besteht bei gebundenen Zulässigkeitstatbeständen kein Ermessensspielraum der Gemeinde. Insbesondere kann die Gemeinde nicht Alternativstandorte in das Verfahren einbringen, da dem bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren die Prüfung von Standortalternativen fremd ist. Es liegt in der Entscheidung des Bauherrn, an welchem Standort die Anlage errichtet werden soll. Die Einschränkung auf den bauplanungsrechtlichen Prüfungsmaßstab bedeutet auch, dass nur städtebauliche Belange geltend gemacht werden können, nicht aber Befürchtungen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen. Wie dargelegt werden die gesundheitlichen Auswirkungen der Anlage durch die Vorlage der Standortbescheinigung nach der 26. BImSchV abgeklärt (vgl. Hinweise zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen, beschlossen durch die Bauministerkonferenz am 25. September 2020, S. 17).“

Nachdem im Ausschuss gestellte Anträge planungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen und das Grundstück nicht an die Telekom zu verpachten von SPD, FDP und CDU bei Enthaltung von Die Linke abgelehnt wurden, brachten Grüne und BmU das Thema über einen Einspruch in den Rat.

Einwohnerfragestunde im Rat

Am 16. Dezember 2025 stellte Daniela Günzel in der Einwohnerfragestunde des Rats dann die Frage: „Was hat sich seit 2022 überhaupt an der kritischen Situation verändert?“ Nach wir vor seien viele Anwohner betroffen. Die Frage richtete sich an die Fraktionen. „Das Thema war auf Eis gelegt, weil die Telekom das nicht mehr weiter verfolgt hat“, erklärte Ralf Lenger (FDP). Erst jetzt habe es wieder einen Bauantrag gegeben. „Aus unserer Sicht hat sich nichts geändert“, antwortete ihr Peter Knitsch (Grüne). Für die jetzt erfolgte Entscheidung gebe es keinen vernünftigen Grund.

„Wir hatten Wahlen. Danach haben sich die Fraktionen neu zusammengesetzt. Jüngere Ratsmitglieder sehen die Gefahr der Strahlung nicht und die Versorgung wird seitens Telekom nur mit dem Mast möglich. Deshalb hat die SPD zugestimmt“, antwortete Detlef Ehlert (SPD). Dem schloss sich auch Wolfgang Jöbges (CDU) an. Eine Gefahr für die Gesundheit sehe er hier nicht. Bernhard Osterwind (BmU) erklärte, dass selbst der Vertreter der Telekom im Ausschuss gesagt habe, dass sich nicht geändert habe, außer, dass inzwischen Wahlen gewesen seien. „Die Lücken sind nicht in Millrath. Die sind in der Willbeck und am Hackberg und die wird die Telekom nicht versorgen“, so Osterwind. Das habe der Vertreter der Telekom eindeutig gesagt.

Ein weiterer Besucher der Ratssitzung meldete sich zu Wort und fragte: „Warum werden Beschlüsse und Gutachten vom Rat ignoriert?“ Der Gutachter hätte seinerzeit bessere Positionen errechnet. Ein einzelner Mast müsse eine deutlich höhere Sendeleistung haben und höher sein. Das sorge für eine höhere Strahlungsbelastung der Anwohner. „Der Rat kann eigene Beschlüsse zurücknehmen und ändern“, erklärte ihm daraufhin Bürgermeister Christoph Schultz.

Behandlung des Einspruchs

„Es gab eine breite Diskussion. Die Stadt hat ein eigenes Gutachten mit dem Ergebnis erstellen lassen, dass es deutlich günstigere Standorte für eine vernünftige Versorgung mit geringerer Strahlenexposition gibt“, äußerte sich Peter Knitsch, als der Einspruch im Rat behandelt wurde. Es gebe intensive Fragestellungen zu Schäden seitens der Bundesministeriums. Die Telekom versuche mit möglichst geringen finanziellen Mitteln die Versorgung der Bahn sicherzustellen. Er beantragte im Rat keinen Beschluss zu fassen, planungsrechtliche Mittel zu nutzen und den Punkt noch einmal im Ausschuss zu behandeln. Ralf Lenger (FDP/Tierschutz)merkte an, dass die Netzabdeckung tatsächlich schlecht sei. Schuld daran sei vor allem der Umgang des Rats mit den Mobilfunkanbietern in der Vergangenheit.

„Wir freuen uns, dass der Mast jetzt aufgestellt wird“, erklärte Pascal Hengstermann (CDU). Bernhard Osterwind (BmU) wies darauf hin, dass Handy auf höherer Leistung laufen, je weiter entfernt der nächste Sendemast ist. „Als das Mobilfunkkonzept abgeschafft wurde, hieß es: Jetzt wird alles besser. Passiert ist gar nichts. Die Versprechen von damals haben nicht gefruchtet“, brachte er in Erinnerung. Das ändere sich aus seiner Sicht auch jetzt nicht. Der Druck sollte aufrecht erhalten werden, damit Menschen besser versorgt werden. „Die Telekom arbeitet mit Gewinnabsichten und versucht die Netzabdeckung mit wenig Aufwand zu erfüllen“, meldete sich Dennis Saueressig (AfD) zu Wort. Man müsse Verständnis für Bürger und Anwohner haben, wenn ein von Bürgern selbst finanziertes Gutachten einfach ignoriert wird und in diesem Fall aus wirtschaftlichen Interessen.

Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Einspruch bei Enthaltung der Linken von CDU, FDP und SPD zurückgewiesen.

Enttäuschung auf der einen, Erleichterung auf der anderen Seite

Während die Enttäuschung bei den anwesenden Mitgliedern der Bürgerinitiative entsprechend groß war, zeigte sich Frank Harksel von der Telekom, der ebenfalls unter den Besuchern war, erleichert und sprach unsere Redaktion an. „Ich hatte ja kein Rederecht, da ich kein Einwohner bin“, erklärte er. Für den geplanten Standort gebe es eine Standortbescheinigung. Auch die Untere Naturschutzbehörde hätte zugestimmt, nachdem außerhalb des Naturschutzgebiets geplant wurde. „Der Standort hätte sogar nach dem alten Mobilfunkkonzept funktioniert“, so Harksel.

Die Willbeck sei ein anderes Gebiet und die Telekom habe ja angeboten eine Antenne auf einem Hochhausdach anzubringen. „Wir bemühen uns ja“, versicherte er. Was fehle seien meist die passenden Standorte. Deshalb brauche es die Unterstützung von Kommunen und Eigentümern. „Wir freuen uns über jedes Angebot einer passenden Fläche.“ Die nimmt, laut einer Pressemitteilung der Telekom, die Deutsche Funkturm entgegen: www.dfmg.de/standortangebot. Das Unternehmen errichtet die Sendemast-Standorte für die Telekom. Kommunen oder Eigentümer können ihre Flächen zum Verkauf anbieten oder eine ortsübliche, langfristige Miete erwarten.

Weitere Informationen: 5G – Strahlenschutzstandpunkt des Bundesamts für Strahlenschutz (Stand 2021) | Mobilfunk, WLAN & Co. – Bewertung der SCHEER-Stellungnahme 2023 | Elfter Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (April 2025) | Strahlenschutz beim Mobilfunk auf der Homepage des Bundesumweltministeriums | Mobilfunkversorgung: Übersicht zu weißen Flecken (Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung)

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