Selbstständige in nichtakademischen Heilberufen müssen sich anmelden

KREIS METTMANN

Das Kreisgesundheitsamt informiert: Wer als Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut oder in einem sonstigen nichtakademischen Heilberuf eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder beendet, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Sofern Angehörige dieses Berufstandes in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber diese Anmeldung vornehmen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und dient zum einen dazu, dass das Gesundheitsamt in die Lage versetzt wird, die Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes und zur Führung der Berufsbezeichnung zu überwachen. Zum anderen benötigen Selbstständige dieses Berufsstandes eine Anmeldebestätigung des Gesundheitsamtes, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Einzelheiten zum Anmeldeverfahren finden sich auf der Internetseite des Kreises Mettmann unter www.kreis-mettmann.de.

Rückfragen beantwortet das Kreisgesundheitsamt telefonisch, 02104/992257, oder per E-Mail Medizinalaufsicht@kreis-mettmann.de.

Für Angehörige eines akademischen Heilberufes gilt die Meldepflicht gegenüber der jeweiligen Berufskammer.

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