Polizei nimmt Hehler auf frischer Tat fest

Kreispolizeibehörde Mettmann

Symbolbild: Dank eines aufmerksamen Zeugen konnte die Polizei am Montagnachmittag, 17. Juni 2024, einen 19-Jährigen wegen Hehlerei festnehmen. Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann

Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass die Polizei in Erkrath am Montagnachmittag, 17. Juni 2024, einen 19-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Hehlerei vorläufig festnehmen konnte. Dem jungen Mann werden zahlreiche Diebstähle und Einbrüche vorgeworfen.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Am 11. Juni 2024 wurde einem 33-Jährigen sein Fahrrad der Marke KTM in Dormagen entwendet. Nur wenige Tage später stellte ein 36-jähriger Bekannter fest, dass das Rad auf einer Online-Plattform zum Verkauf angeboten wurde. Zum Schein vereinbarte der 36-Jährige einen Kauftermin bei dem Verkäufer für den 17. Juni 2024. Gemeinsam mit dem 33-Jährigen erschienen sie gegen 17 Uhr an der Wohnanschrift des 19-jährigen Verkäufers. Bei einer näheren Begutachtung bestätigte sich der Verdacht, dass es sich tatsächlich um das zuvor gestohlene KTM-Rad handelte.

Der Zeuge alarmierte folgerichtig die Polizei, die das Rad mit einem geschätzten Wert von circa 3.300 Euro an den rechtmäßigen Besitzer übergab und ein Ermittlungsverfahren gegen den 19-Jährigen einleitete.

Im Rahmen erster Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf weiteres Diebesgut, so dass auf richterliche Anordnung zudem die Wohnung und die Kellerräume des Tatverdächtigen von den Beamtinnen und Beamten durchsucht wurden. Hierbei konnten die Einsatzkräfte unter anderem zahlreiche Laptops, Handys, einen Kaffeevollautomaten, hochwertige Werkzeuge, zwei Fahrräder, einen E-Scooter sowie zwei gestohlene Autos (jeweils Nissan Micra) aufgefunden und sichergestellt werden.

Die Beamtinnen und Beamten nahmen den kriminalpolizeilich bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Deutschen vorläufig fest, brachten ihn zur Polizeiwache Hilden und leiteten zahlreiche Verfahren gegen ihn ein. Die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.

Da keine Haftgründe für eine Untersuchungshaft vorlagen, wurde der Heranwachsende nach dem Abschluss erster kriminalpolizeilicher Maßnahmen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus dem Gewahrsam entlassen.

Gegenstand der weitergehenden Ermittlungen der Kriminalpolizei ist es nun, die aufgefundenen Gegenstände ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern zuzuordnen.

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