NRW schließt Schulen und Kitas

Symbolbild: klimkin/ Pixabay

Auch uns hat die Nachricht erreicht, dass ab Mittwoch auf Landesebene die Schulen vorerst bis zu den Osterferien geschlossen bleiben sollen.

Verlängerte Ferien für die Kinder? Nicht ganz! Landesbildungsministerin Yvonne Gebauer verriet in einem Interview am Morgen bei den Kollegen des WDR, dass bereits verschiedene Anbieter kontaktiert worden seien, die Online-Unterricht in NRW ermöglichen könnten.

Abschlussprüfungen sollen von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen sein. “Wir sind zuversichtlich, dass alle Schüler ordnungsgemäß ihre Prüfungen ablegen können”, verrät Gebauer ebenfalls im WDR-Interview.

Neben NRW haben auch schon Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen und das Saarland haben die Schulschließung beschlossen.

Natürlich kommen im Zusammenhang dieser Informationen auch weitere Fragen auf. Wie sieht es beispielsweise mit der Betreuung jüngerer Schüler aus? Warum müssen die Schüler am Montag und Dienstag noch in die Schule? Wir werden euch zeitnah über weitere Neuerungen informieren!

***UPDATE*** Für Montag und Dienstag besteht keine Schulpflicht, die Schulen sind allerdings noch geöffnet!***

***UPDATE*** Diese Nachricht lässt sich aktuell auf der Seite der Stadt nachlesen:

Ab Montag, den 16.03.2020, bleiben in Erkrath alle Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zu den Osterferien geschlossen.

Für Kindertagesstätten gilt folgende Regelung: Ab Montag, den 16.03.2020, dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen – ausgenommen sind Fälle, in denen beide Eltern sowie Alleinerziehende im Gesundheitsbereich oder in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Für diesen Personenkreis wird bereits ab Montag eine Not-Betreuung eingerichtet. Eltern, die auf eine solche Not-Betreuung angewiesen sind, melden sich hierfür bei der entsprechenden Kindertageseinrichtung.

Für Schulen gilt für den 16. und 17.03.2020 zunächst eine Übergangslösung: Alle Eltern können ihre Kinder aus eigener Entscheidung an diesen beiden Tagen zur Schule bringen, um die Betreuung für die kommenden Wochen zu organisieren. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit inklusive Ganztagsbetreuung eine Betreuung sicher. Für die darauffolgenden Tage wird in jeder Schule – insbesondere für die Kinder der 1. bis 6. Klassen – ebenfalls eine Not-Betreuung eingerichtet. So wird sichergestellt, dass Eltern bzw. Alleinerziehende, die in unverzichtbaren Positionen arbeiten – etwa im Gesundheitsbereich oder in der kritischen Infrastruktur – nicht aufgrund der Kinderbetreuung im Dienst ausfallen. Eltern, die auf eine solche Not-Betreuung angewiesen sind, melden sich hierfür bei der entsprechenden Schule.

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