Mehr Entlastungen, mehr Solar-Förderung, mehr Umweltschutz

Verbraucherzentrale NRW

© Verbraucherzentralen/freepik

Was sich im neuen Jahr für Verbraucher:innen ändert

  • Gas- und Strompreisbremse treten in Kraft und es gibt mehr Förderung für Photovoltaik-Anlagen
  • Eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie wird eingeführt und geplant ist ein neues Tierwohllabel sowie das 49-Euro-Ticket
  • Das Wohngeld soll mehr Menschen als bisher zugutekommen und Vermieter:innen werden an der CO2-Abgabe beteiligt

Die Energiekrise ist auch bei den anstehenden Änderungen für 2023 das bestimmende Thema. So gehört die Entlastung bei den Gas- und Stromkosten zu den wichtigsten Neuerungen für die Menschen in Deutschland. Zudem werden Solaranlagen auf Dächern privater Häuser stärker gefördert und die CO2-Abgabe wird auch auf Vermieter:innen umgelegt. Es gibt deutlich mehr Wohngeld und das Bürgergeld wird zum Jahreswechsel Hartz IV ablösen. Caterer, Lieferdienste und Restaurants sind verpflichtet, ab Januar auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Und im Sommer soll der erste Teil des neuen Tierwohllabels für in Deutschland produziertes Schweinefleisch starten.

„Das Jahr 2022 war für viele Verbraucher:innen finanziell schwierig. Vieles ist teurer geworden, die Inflation ist auf einem Höchststand, und ein Ende der Preissteigerungen ist vorerst nicht abzusehen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Aber es gibt auch positive Nachrichten für die kommenden Monate, und das liegt nicht nur an dem Entlastungspaket für Strom- und Gaskund:innen.“

Hilfe gegen hohe Energiekosten und für Klimaschutz

Die Strom- und Gaspreisbremsen sollen die Energiekosten abfedern. Beide werden nach aktuellem Stand ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Allerdings gelten sie bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird dann im März erstattet. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Beim Strompreis liegt die Deckelung ab 1. Januar bei 40 Cent pro Kilowattstunde Strom für etwa 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Bei der Fernwärme sollen neuneinhalb Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.

Außerdem unterstützt der Staat künftig umfangreicher private Solaranlagen: Die Einspeisung soll besser vergütet und auch Photovoltaik-Anlagen mit höherer Leistung sollen voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit werden. Für den Kauf der PV-Anlage soll ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr berechnet werden, die Anlagen werden also 19 Prozent günstiger. Ab 2023 werden zudem Vermieter:innen in einem Stufenmodell an der so genannten CO2-Abgabe beteiligt. Die Abgabe soll den Anreiz für energetische Sanierungen bei Bestandsbauten erhöhen.

Nachhaltige Mobilität

Ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Mobilitätswende ist das angekündigte bundesweite Deutschlandticket. Für 49 Euro pro Monat sollen damit bundesweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden können. Beim Kauf eines E-Autos sinkt 2023 dagegen die staatliche Förderung, für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt sie ganz.

Mehr Geld für Sozialleistungen

Wichtig aus Sicht der Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sind die Reformen beim Bürgergeld und beim Wohngeld, die im kommenden Jahr greifen. Das lange verhandelte Bürgergeld wird Hartz IV ablösen und die Grundsicherung für Arbeitslose um rund 50 Euro erhöhen. Deutlich steigt ab 2023 das Wohngeld, ein Zuschuss zur Miete. Es soll insgesamt etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen statt bisher nur rund 600.000. „Wir begrüßen diese Neuerung“, unterstreicht Schuldzinski, „wir fordern aber eine Vereinfachung der Anträge und eine schnellere Antragsbearbeitung, damit die Hilfen noch in diesem Winter ankommen.“ Auch für Schuldner:innen gibt es gute Nachrichten, denn die Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags steht turnusmäßig wieder zum 1. Juli 2023 an.

Wichtiger Fortschritt: Die EU-Sammelklage

Ab 25. Juni 2023 soll in Deutschland die neue EU-Verbandsklage möglich sein. „Ein großer Fortschritt für Verbraucherrechte“, meint der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Über diese Form der Sammelklage können Verbraucherverbände künftig direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucher:innen einklagen.“ Bisher mussten die Geschädigten dafür noch einmal selber vor Gericht ziehen, auch wenn sie sich zuvor bereits einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Schuldzinski ergänzt: „Wichtig ist jedoch, dass die Möglichkeit zur Sammelklage dann so ausgestaltet wird, dass sie schnell und unkompliziert funktioniert.“

Mehr Transparenz und Umweltschutz

Ab Sommer 2023 soll beim Schweinefleisch aus deutscher Produktion die Art der Tierhaltung von Stall bis Bio ausgewiesen werden, und zwar im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel und auf dem Wochenmarkt. Es ist der erste Schritt der neuen Tierhaltungskennzeichnung, später soll sie für Rindfleisch und Geflügel folgen. „Die Details des neuen Labels sind aus unserer Sicht nicht optimal umgesetzt“, kritisiert Schuldzinski, „denn der größte Teil des deutschen Schweinefleischabsatzes bleibt außen vor und die Tiergesundheit von der Aufzucht bis zur Schlachtung wird nicht berücksichtigt.“ Eine weitere Neuerung: Ab Januar gibt es eine Verpflichtung für Caterer, Lieferdienste und Restaurants, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. „Das hilft den Takeaway-Müll zu reduzieren und ist eine gute Sache“, so Schuldzinski.

Wo es teurer wird

Die Beiträge für Gebäude- und Kfz-Versicherungen werden steigen, voraussichtlich um etwa zehn bis 15 Prozent. Außerdem können in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Diese gelten zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist, steigt 2023 an. „Wir raten bei allen Versicherungen, die Kosten und Konditionen zu prüfen und bei Bedarf zu wechseln“, betont Wolfgang Schuldzinski.

Fazit

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Viele Pläne für mehr Verbraucherrechte sind in der weltumspannenden Krisenlage zurückgestellt worden. Das darf aber nicht dazu führen, dass wichtige Verbesserungen im Digitalen, in der Pflege oder bei der Klimaanpassung außer Acht gelassen werden.“

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