‘LZ überörtlich’ | Feuerwehr im Außen-Einsatz

Erkrather Feuerwehr bei einem Einsatz in Mühlheim © Einsatzfahrzeuge112HD

Bei einem Großbrand zählt jede Minute, jedes Einsatzfahrzeug, jedes Gerät, jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann. Aber wie ist die überörtliche Hilfe geregelt?

Erkrath hat traurige Erfahrung mit Großbränden: GGS Sandheide, Kita Lummerland und im Dezember letztes Jahr eine Lagerhalle an der Röntgenstraße. Bei solchen Großbränden rücken immer auch Wehren aus umliegenden Städten an.

Aber auch die Erkrather Feuerwehr eilt im Rahmen der ‘vorgeplanten überörtlichen Hilfe’ in andere Städte aus, wie am 8. Februar dieses Jahres nach Mülheim an der Ruhr. Dort stand ein leerstehender Supermarktkomplex in Flammen. Mitten in der Nacht war das Feuer ausgebrochen. Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurde die WarnApp Nina ausgelöst. Die Feuerwehr Wuppertal und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führten ständige Messungen durch und die Feuerwehren Essen, Duisburg und Oberhausen wurden zur Unterstützung angefordert. All das reichte noch nicht, um die Flammen unter Kontrolle zu bekommen, sodass in den frühen Morgenstunden weitere Einheiten der Feuerwehren aus Düsseldorf, dem Kreis Mettmann und aus Neuss angefordert wurden. Auch Teile der Erkrather Feuerwehr machten sich auf den Weg nach Mülheim.

Wenn die Feuerwehr zu überörtlicher Hilfe ausrückt

Aber wie häufig eilt unsere Feuerwehr zu auswärtigen Einsetzen, welche Regelungen gibt es dazu? Markus Steinacker von der Freiwilligen Feuerwehr in Erkrath hat es uns für unsere Leser erklärt: “Wird durch ein Schadensereignis umfangreiche überörtliche Hilfe (gegenseitige und landesweite Hilfe) gem. § 39 BHKG NRW ( Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) erforderlich, können Einheiten nach dem Konzept zur ‘Vorgeplanten überörtlichen Hilfe (VüH-NRW)‘ angefordert werden, ohne den Grundschutz im eigenen Verantwortungsbereich zu gefährden.”

In diesem Konzept werden die kommunalen Einheiten im Einvernehmen mit den Kommunen und Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten im Bezirk Düsseldorf beschrieben, führt Steinacker aus. Für alle darin beschriebenen Tätigkeiten gelten die im Land NRW eingeführten Feuerwehrdienstvorschriften und Konzepte im Katastrophenschutz.

“Die Feuerwehr Erkrath gehört zur 4. Bezirksbereitschaft, die durch Feuerwehren des Rhein-Kreises Neuss, der Feuerwehr Düsseldorf sowie Feuerwehren des Kreises Mettmann abgebildet wird”, beschreibt Markus Steinacker die Einteilung der Erkrather Feuerwehr in eine Bezirksbereitschaft mit anderen Städten. Insgesamt gäbe es im Regierungsbezirk Düsseldorf fünf solcher Bezierksbereitschaften:

  • Bereitschaft 1:  Stadt Duisburg, Kreis Kleve, Kreis Wesel
  • Bereitschaft 2:  Stadt Essen, Stadt Oberhausen, Stadt Mülheim/Ruhr
  • Bereitschaft 3:  Kreis Viersen, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach
  • Bereitschaft 4:  Stadt Düsseldorf, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Mettmann
  • Bereitschaft 5:  Stadt Wuppertal, Stadt Remscheid, Stadt Solingen

Das erklärt natürlich auch, warum in Mülheim zuerst Feuerwehrkräfte aus Essen und Oberhausen mit vor Ort waren. Gemeinsam bilden die Feuerwehren der drei Städte die Bereitschaft 2, während Düsseldorf, Rhein-Kreis-Neuss und der Kreis Mettmann gemeinsam die Bereitschaft 4 bilden, die in den Morgenstunden zur Unterstützung nach Mülheim ausrückten.

Markus Steinacker erklärt uns aber auch, dass bei solch vorgeplanten überörtlichen Hilfen nach zwei Einsatzarten unterschieden werde:

  • Einsatzart a: Einsätze ohne Vorlauf und ohne Übernachtung, Vorlaufzeit 2 Stunden (Gesamteinsatzdauer von max. 24 Stunden, inkl. einer angemessenen Erholungszeit nach dem Einsatz)
  • Einsatzart b: Einsätze mit Vorlauf und mit Übernachtung, Vorlaufzeit 12 Stunden (Gesamteinsatzdauer von in der Regel maximal drei Tagen für eine einzelne Einsatzkraft, zuzüglich der An- und Abreise)

Das Konzept zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe (VüH-NRW) sieht darüber hinaus natürlich vor, dass immer ausreichend Einsatzkräfte für das jeweilige Stadtgebiet vor Ort bleiben, sodass auch in Erkrath niemand befürchten muss, dass es bei einem Brand in der eigenen Stadt zu Engpässen kommt. Es wird jeweils nur ein Hilfeleistungslöschfahrzeug mit insgesamt sieben Einsatzkräften entsandt. “Aufgrund der Vorplanung ist immer gewährleistet, dass in jeder kreisangehörigen Kommune ausreichend Einsatzkräfte vorhanden sind und es zu keiner Schwächung der Verfügbarkeit kommt”, erklärt Markus Steinacker.

Hilfe kann man vorplanen, Brände nicht

Natürlich kann niemand im Voraus sagen, wie häufig die Erkrather Feuerwehr zu überörtlicher Hilfe angefordert wird. Wir wollten von Markus Steinacker wissen, wie oft das im vergangenen Jahr vorkam. “Im vergangenen Jahr gab es zwei Einsätze der vorgeplanten überörtlichen Hilfe der Bezirksregierung Düsseldorf bei einem Waldbrand im Kreis Viersen.”

Weitaus häufiger kommt es innerhalb des Kreises Mettmann zu gegenseitiger Unterstützung. Auch hier lässt sich keine Regel festlegen, sind Einsätze letztendlich von tatsächlichen Bränden oder anderen Einsatzfällen abhängig. Markus Steinacker erklärt uns, das hier nach Anforderung eines Löschfahrzeuges (LF überörtlich) oder Anforderung eines ganzen Löschzuges (LZ überörtlich) unterschieden werde.

Im vergangenen Jahr sei die Erkrather Feuerwehr zum Beispiel einmal mit einem Löschfahrzeug und einem Führungsdienst zur Unterstützung nach Mettmann ausgerückt, um dort bei einem großen und zeitintensiven Einsatz den Grundschutz für das Stadtgebiet Mettmann sicherzustellen. Auch das gehört zu gegenseitigen Unterstützung: Sind bei einem Großereignis alle verfügbaren Kräfte der eigenen Feuerwehr im Einsatz, stellen Einsatzkräfte und ein Löschfahrzeug aus einer anderen Stadt solange den Grundschutz auf dem Stadtgebiet sicher.

Ein anderes Mal rückte ein Löschfahrzeug mit Führungsdienst nach Wülfrath-Flandersbach aus. Dort war auf dem Gelände des Kalksteinwerks Lhoist eine Diesellok mit Anhängern entgleist. Bei dem Unfall sind 5000 Liter Diesel ausgelaufen. Ein Großteil des Treibstoffs konnte von den Feuerwehren aufgefangen werden.

Bei Einsätzen in anderen kreisangehörigen Städten unterstützt die Feuerwehr Erkrath mit nur einem Sonderfahrzeug, wie zum Beispiel der Drehleiter oder dem Abrollbehälter Atemschutz.

Wie Du mir, so ich Dir …

Gegenseitige Unterstützung ist bei den Feuerwehren im Kreis Mettmann geübte Praxis. “Die Feuerwehr Erkrath wurde in der Vergangenheit bei mehreren Großbränden und BC-Lagen (Einsätze mit biologischen und chemischen Gefahren) umfassend durch die anderen kreisangehörigen Feuerwehren unterstützt”, berichtet Markus Steinacker. “Die Feuerwehr Erkrath ist in mehrere Kreiskonzepte eingebunden. Dazu gehören der ABC-Zug (hier als Teilzug), MANV-Konzept (Massenanfall von Verletzten), Wasserversorgungszug Süd, Vegetationsbrandbekämpfung Süd sowie Warnung der Bevölkerung”, ergänzt er die Organisation der Zusammenarbeit der Feuerwehren im Kreis Mettmann.

Kommt bei BC-Lagen zum Einsatz: Der Gefahrgut-Abrollwagen der Feuerwehr Erkrath. | Archivbild eines Einsatzes in Unterfeldhaus 2018 | © FW Erkrath

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