In Peelings und anderen ab- oder auszuspülenden Kosmetikprodukten ist absichtlich zugesetztes Mikroplastik inzwischen EU-weit verboten.
In dekorativer Kosmetik wie Make-up und Lippenstiften jedoch dürfen die kleinen Plastikteilchen noch bis 2035 eingesetzt werden. „So sind in einigen konventionellen Lippenstiften neben Silikonen, Mineralölen und flüssigen Kunststoffen immer noch feste Kunststoffpartikel zum Beispiel aus Nylon oder Polyethylen enthalten“, erklärt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. Wer täglich Lippenstift benutzt, „verzehrt“ laut Stiftung Warentest etwa fünf Stifte pro Jahr und verschluckt damit auch die Mikroplastikpartikel. „Bei größeren Teilchen geht man davon aus, dass diese unverändert wieder ausgeschieden werden. Winzige Mikro- und Nanoplastikpartikel können aber die Darmbarriere überwinden und unter anderem möglicherweise Entzündungsreaktionen im Körper auslösen“, so Effers.
In welcher Größe die Mikroplastikpartikel im Lippenstift enthalten sind, wissen nur die Hersteller. Wer sicher gehen will, dass seine Lippenpflege plastikfrei ist, kann zu zertifizierter Naturkosmetik greifen. Erdölbasierte Inhaltsstoffe wie Kunststoffe sind in diesen Produkten – erkennbar an Siegeln wie NATRUE oder COSMOS – untersagt. Das für Lebensmittel bereits verbotene Weißpigment Titandioxid, auch unter der Bezeichnung CI 77891 zu finden, ist hingegen auch in Naturkosmetik erlaubt. Hier hilft es nur, die Liste der Inhaltsstoffe zu studieren.
- Weitere Tipps rund um das Thema Kosmetik gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/26338
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