Letzte Chance für Betroffene: Fonds Sexueller Missbrauch wird eingestellt

SKFM Mettmann e.V.

Symbolbild Hilfe: Anemone123/ Pixabay

SKFM Mettmann e.V. unterstützt bei Antragstellung

Wer in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren. Seit 2013 gibt es das Ergänzende Hilfesystem (EHS), das Mittel bereitstellt, wenn andere Leistungsträger nicht oder nicht mehr helfen. Dabei stellt der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) den Betroffenen individuelle Hilfen zur Verfügung, die zur Bewältigung der Folgewirkungen beitragen. Wenn beispielsweise die Krankenkasse keine Therapiestunden mehr fördert, können die Kosten für eine Fortführung der Behandlung über den FSM abgedeckt werden.

Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM geändert, was den Zugang zu den Hilfen für viele Betroffene erschwert. Jetzt gab das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) darüber hinaus bekannt, dass nach dem 31. Dezember 2028 das EHS nach derzeitigem Stand nicht fortgeführt wird.

Lilo Löffler, geschäftsführender Vorstand des SKFM Mettmann e.V., macht hierzu deutlich: „Eine Einstellung des EHS wäre ein fataler Schritt seitens der Politik. Die individuellen Hilfeleistungen sind eine wichtige Anerkennung für Betroffene und tragen erheblich zur Linderung des erlebten Leids bei. Sie sind ein spürbares Zeichen dafür, dass der Staat Verantwortung übernimmt.“

Laut aktueller Richtlinie werden Erstanträge nur noch bis zum 31. August 2025 angenommen. Ob in Zukunft Betroffenen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, bedarfsgerechte Hilfeleistungen offenstehen, ist völlig unklar. Eva-Maria Düring, SKFM-Bereichsleitung Frauen und Familie, ruft daher auf: „Für die Personen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, ist es wichtig, nun aktiv zu werden und schnellstmöglich einen Antrag zu stellen, um noch Hilfen zur Minderung ihrer Folgesymptome zu erhalten.“

Die SKFM-Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt engagiert sich kreisweit für Betroffene, informiert sie und unterstützt bei der kurzfristigen Antragstellung zur Bereitstellung von Fondsmitteln. Montag bis Freitag sind die Fachberaterinnen telefonisch unter der Rufnummer 02104 1419-226 oder per E-Mail unter sexualisiertegewalt@skfm-mettmann.de erreichbar. Sie beraten und informieren persönlich, telefonisch sowie digital zu psychosozialen und rechtlichen Aspekten.

SKFM Mettmann e.V. | Neanderstraße 68-72 | 40822 Mettmann | Tel. 02104 1419-0 | www.skfm-mettmann.de

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