Kreissparkasse plant Kündigung von Girokonten

Kreissparkasse Düsseldorf

Foto: Steve Buissinne auf Pixabay

Die Kreissparkasse Düsseldorf beabsichtigt zum 15. Januar 2024 die Kündigung von rund 1.200 Privat- und Geschäftsgirokonten, deren Inhaberinnen und Inhaber seit dem Frühjahr 2022 noch immer nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungen und Preisen zugestimmt haben.

Noch ist dazu aber Zeit – die Kreissparkasse betont „wir wollen niemanden verlieren, müssen uns aber an geltendes Recht halten.“ Mit der Bitte um Zustimmung zu den geltenden Vereinbarungen setzte die Kreissparkasse Anfang letzten Jahres ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs um. 98,5 Prozent der angeschriebenen 84.000 Kundinnen und Kunden folgten der Bitte der Kreissparkasse.

Als 2021 der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Banken und Sparkassen grundsätzlich für jede Änderung von Geschäftsbedingungen, Leistungen und Preisen die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden benötigen, löste er eine regelrechte Papier- und Informationsflut aus: Rund 200 Seiten umfassten die Unterlagen, die allein die Kreissparkasse Düsseldorf ihren 84.000 Kunden Anfang 2022 versandte. Um die Vorgaben des BGH zu erfüllen, verstärkten im Frühjahr Kolleginnen und Kollegen aus internen Bereichen die Teams in den Filialstandorten. Auch im Laufe der folgenden Monate wurde immer wieder erinnert und fehlende Unterschriften eingeholt. Stand Anfang Oktober – also 20 Monate später – fehlten noch gut 1.200 Zustimmungen. „Eine Bilanz, die uns sehr zufrieden stimmt“, sagt Christoph Wintgen, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Düsseldorf. „Andererseits brauchen wir auch die Zustimmung der noch fehlenden 1,5 Prozent.“ So würden die Beraterinnen und Berater der Kreissparkasse die verbleibende Zeit noch einmal intensiv nutzen, für die noch fehlenden Zustimmungen zu werben. „Wir wollen niemanden verlieren, müssen aber auch geltendes Recht umsetzen. Mit der nicht ausdrücklich erteilten Zustimmung fehlt die Rechtsgrundlage, die vertrauensvolle Geschäftsverbindung fortzuführen“, sagt Wintgen.

Ende Oktober versendet die Kreissparkasse Düsseldorf ihre Briefe und hofft, dass diese Zahl noch einmal deutlich geringer sein wird: „Wir gehen davon aus, dass einige Kundinnen und Kunden die Zustimmung einfach in der Hektik des Alltags vergessen haben“, so Wintgen. Mit der Zustimmung zu den AGB, Leistungen und Preisen sichere man sich den vollen Service der Kreissparkasse – bis zur nächsten Einholung der Zustimmung. Wintgen: „Das ist leider nun vom BGH so vorgeschrieben – ändert sich etwas, und sei es auch nur ein technisches Detail bei der Sparkassencard, benötigen wir erneut das aktive ‚Ja‘ unserer Kundinnen und Kunden.“ Ist das Konto einmal gekündigt, wird es für den kompletten Zahlungsverkehr gesperrt: Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt, Gehälter oder Renten können nicht mehr dem Konto gutgeschrieben werden. Karten werden ungültig, Ein- und Auszahlungen sind nicht mehr möglich. „Wir sind zuversichtlich, zum 15. Januar auch die noch fehlenden 1,5 Prozent Zustimmungen zu erhalten“, ist der Kreissparkassenvorstand optimistisch.

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