Kostenlose Corona-Tests

Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser (alle CDU)

Symbolbild Corona Test/ Mohammed_hassan/ Pixabay

Beschäftige in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Kreis Mettmann können sich freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. 

Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser (alle CDU) mit Blick auf die geplante Aufnahme des Regelbetriebs hin.

„Die Möglichkeit kostenloser Corona-Tests für unsere pädagogischen Fachkräfte in Schulen und Kitas sowie in der Tagespflege in Mettmann ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen, verantwortungsvollen Normalität. Wir freuen uns, dass die Landesregierung damit einem Anliegen vieler Erzieherinnen, Erzieher, Kindertagespflegepersonen und der Gewerkschaften, für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit dem Virus zu sorgen, nachkommt. Neben dem Recht auf Bildung gilt es, das hohe Gut der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu schützen.“

Das Konzept der zuständigen Ministerien sieht vor, dass sich alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum vom 03. August bis zum 09. Oktober 2020 alle 14 Tage freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können.

Das betrifft rund 153.000 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und über 210.000 Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstige sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal). Auf diese Strategie haben sich der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Familienminister Joachim Stamp und die Bildungsministerin Yvonne Gebauer gemeinsam verständigt. Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Um die in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Laborkapazitäten, die derzeit rund 240.000 mögliche Testungen pro Woche umfassen, nicht zu überfordern, sollen die Tests für die Beschäftigten der Kindertagesbetreuung und der Schulen wöchentlich abwechselnd stattfinden. Die Organisation der Testungen erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die noch bestehenden Testzentren und die Hausärztinnen und Hausärzte. Weitere Details zum Verfahren werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Sollten bei den Testungen Infektionsfälle mit dem Coronavirus festgestellt werden, entscheiden die unteren Gesundheitsbehörden über weitere Maßnahmen. Beispielsweise würden Kontaktpersonen getestet, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit könnten bei Bedarf ganze Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bzw. Schulen getestet oder auch geschlossen werden. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen erhält die Ergebnisse in anonymisierter Form, um das Infektionsgeschehen entsprechend zu analysieren.

1 Kommentar

  1. Ein guter Weg, aber leider werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht berücksichtigt.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*