Klimapaket der Bundesregierung unterstützt Hauseigentümer

Kreis Mettmann

Symbolbild: Capri23Auto/ Pixabay

Das Klimapaket der Bundesregierung bringt für Hausbesitzer weitreichende Änderungen mit sich. Die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen werden zukünftig steigen. Bei nachträglich gedämmten Häusern, die zusätzlich erneuerbare Energien zum Heizen nutzen, können die Kosten jedoch sinken.

Konkret bedeutet das, dass sich bei Gas- oder Öl-Heizungen die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis ab 2021 erhöhen werden. “Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl wird der Zuschlag bis 2025 für alle fünf Jahre zusammen insgesamt voraussichtlich rund 1.800 Euro betragen”, rechnet Peter Wobbe-von Twickel von ALTBAUNEU des Kreises Mettmann vor.

Diese Mehrkosten können aber vermieden werden, wenn nun das Haus energieeffizient saniert und zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizt wird oder die Beheizung durch erneuerbare Energien unterstützt wird. Damit diese Investitionsentscheidung leichter gefällt werden kann, wurde in Berlin die staatliche Förderung außergewöhnlich aufgestockt. “Im günstigsten Fall – beim Umstieg von einer Ölheizung auf eine Heizung mit regenerativer Energie – kann es für den Austausch der Heizung eine Förderung von 45 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben. Somit wird im optimalen Fall fast die Hälfte der Kosten übernommen”, weiß Wobbe-von Twickel.

Joachim Decker von der EnergieAgentur.NRW ergänzt: “Oftmals ist es sinnvoll, zuerst den Energieverbrauch zu reduzieren, bevor über neue Technik im Heizungskeller nachgedacht wird. Und deshalb gibt es jetzt auch für das Dämmen von Häusern mehr Geld: Statt wie bisher 10 Prozent können jetzt 20 Prozent der förderfähigen Kosten als direkter Zuschuss der KfW-Bank fließen.” Auch neu ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Private Eigentümer, die jetzt ihre Heizungsanlage erneuern, eine Lüftungsanlage einbauen, ihr Haus dämmen oder energieeffiziente Fenster einsetzen lassen, können 20 Prozent ihrer Sanierungskosten (von höchstens 200.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen. Das entspricht einem Förderungshöchstbetrag von 40.000 Euro. Wobbe-von Twickel: “Sanierungsentscheidungen müssen jetzt aber nicht übers Knie gebrochen werden. Die Regelung soll bis 2029 gelten.” Damit die richtige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, rät er zu einer individuellen Energieberatung. Auch diese Kosten können ggfls. zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen werden.

Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. Weitere Infos unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann. Hier finden sich auch der “Fördermittelcheck” und das “Förder.Navi” mit detaillierten Informationen zu den neuen attraktiven Förderkonditionen. Fragen hierzu beantwortet auch Peter Wobbe-von Twickel per E-Mail (altbauneu@kreis-mettmann.de) oder per Telefon (02104/992866).

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