Kinderrechte ins Grundgesetz – Chance vertan!

MdB Michaela Noll

Foto: Michaela Noll

Zum Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz erklärt Michaela Noll, Bundestagsabgeordnete für den Mettmanner Südkreis und ehemalige Bundestagsvizepräsidentin:

„Ich bedauere es sehr, dass es zu keiner Einigung mit unserem Koalitionspartner gekommen ist. 19 Jahre lang habe ich für Kinderrechte ins Grundgesetz gekämpft, insbesondere auch in der Zeit als Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag.

Es wurde in insgesamt zehn Runden unter Federführung der Bundesjustizministerin versucht, zu einer guten Einigung der die Regierung tragenden Fraktionen sowie der Grünen und der FDP zu kommen. Das ist nicht geglückt. Dabei hätten wir nicht nur unserem unter erheblichen Zugeständnissen erzielten Koalitionskompromiss zugestimmt, der unserer Meinung nach dafür gesorgt hätte, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären, ohne die Rechte von Eltern zu schmälern. Darüber hinaus haben wir am 31. März auch einen weiteren von der Ministerin vorgelegten Kompromissvorschlag mitgetragen, der eine tragfähige Lösung und ein ausgestreckter Arm hin zur Opposition war. Die weiteren Vorstellungen ganz besonders der Grünen, aber auch der SPD, waren allerdings mit uns nicht zu machen.

Zum Ende meines Bundestagsmandates hatte ich auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gehofft, denn mit dem kalkulierten Scheitern der Verhandlungen wurde von Grünen und SPD gestern Abend eine wichtige Chance verspielt: Der bereits ausgehandelte Koalitionskompromiss hätte dafür gesorgt, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären, ohne die Rechte von Eltern zu schmälern.“

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