Keine Mehrheit für Kommunale Wohnungsbaugesellschaft

Symbolbild - Emin Teke / Pexels

Am 18. Februar 2020 hatte der Rat einen Beschluss gefasst, der die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft beinhaltete. Im letzten Sozialausschuss wurde das Vorhaben nun ‘begraben’.

In den kommenden Jahren fallen in Erkrath viele Wohnungen aus der sozialen Bindung und damit schrumpft der Bestand an bezahlbaren Wohnraum kontinuierlich. Das Problem ist in Verwaltung und Politik bekannt. Um dem entgegenzusteuern hatte der Rat im Februar letzten Jahres folgenden Beschluss gefasst: “Der Rat der Stadt Erkrath beschließt, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur Gründung einer gemeinnützigen, kommunalen Wohnungsbaugesellschaft erarbeitet. Die Vorlage soll dem Rat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden. Sie soll ein konkretes Personal- und Finanzkonzept beinhalten.”

Im letzten November hakte die Fraktion Die Linke schließlich mit einem Antrag nach, der die Umsetzung des Ratsbeschluss fordert. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Verwaltung schließlich den Beigeordneten der Stadt Heiligenhaus einem Ausschuss online zugeschaltet, der über die Bemühungen der Stadt Heiligenhaus berichtet hatte, eben eine solche Gesellschaft zu gründen. Dort hatte man vom Vorhaben wieder Abstand genommen, weil man offensichtlich festgestellt hatte, dass es zu teuer würde und die Stadt so keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen kann.

Im Sozialausschuss in der letzten Woche lag den Ausschussmitgliedern nun eine Beschlussvorlage mit folgendem Beschlusstext vor: “Der Rat der Stadt Erkrath hält an dem Ziel der Förderung von sozialem Wohnungsbau fest. Neue Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohneinheiten sollen entweder mit der Quote von mind. 20% öffentlich gefördertem Wohnraum und mind. 20% preisgedämpften Wohnraum oder mind. 30% öffentlich geförderte Wohnungen vorsehen. Der Beschluss vom 18.02.2020 zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft wird nicht weiter aufrechterhalten.”

Unverständnis über verknüpften Beschlussvorschlag der Verwaltung

Die Ausschussmitglieder reagierten erst einmal mit Unverständnis über diese Vorlage, die zwei Dinge miteinander verknüpfte. Bisher gab es im Rat keinen Beschluss, der eine feste Quote an öffentlich gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum für neue Bauvorhaben vorschreibt. Auch mit dem nicht Weiterverfolgen der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft waren viele Ausschussmitglieder nicht einverstanden.

Peter Knitsch forderte die beiden Dinge zu trennen, über Quoten und die Wohnungsgesellschaft getrennt abzustimmen. “Die Fehler wurden vor 15 Jahren gemacht, als man alle Wohnungen verkauft hat”, erinnerte er daran, dass ein Teil des heutigen Wohnungsdilemmas hausgemacht sei. Er kündigte an, dass die Grünen dem Beschluss die Wohnungsbaugesellschaft nicht weiter zu verfolgen nicht zustimmen werden. Er hätte mehr erwartet. Eine pro und contra Liste und nicht nur das Beispiel Heiligenhaus, denn es gäbe durchaus positive Beispiele von Gründungen kommunaler Wohnungsbaugesellschaften. Annegret Schiffers bemerkte, dass man das Thema doch in der letzten Sitzung ausreichend diskutiert hätte. Auch die CDU wolle bezahlbaren Wohnraum, werde aber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Detlef Ehlert war der Meinung, dass es der Stadt jetzt schon an Personal zu den vielen Bauprojekten fehle. “Das kriegen wir nicht hin. Unsere Bauleute haben bis über beide Ohren zu tun”, betont er in Bezug auf die Gesellschaft. Peter Knitsch merkte an, dass eine kommunale Wohnungsgesellschaft ja auch Wohnungen aufkaufen und verwalten könne, nicht direkt bauen müsse.

Schließlich verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf den Beschlussvorschlag zu trennen. Mögliche Quoten für öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnraum wurden in einen späteren Ausschuss vertagt. Die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft wird gegen die Stimmen von Grünen, BmU und Linke nicht weiter verfolgt.

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