Kartenführerschein jetzt beantragen

KREIS METTMANN

Mit dem Pflichtumtausch nicht bis zum Fristende warten

Tausende Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 haben bereits ihre alten “Lappen” (grauer/rosafarbener Führerschein) in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht. Die Führerscheinstelle des Kreises Mettmann macht nochmals darauf aufmerksam, dass aktuell die Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 mit dem Führerschein-Pflichtumtausch an der Reihe sind. Die Umtauschfrist läuft noch bis zum 19. Januar 2023.

“Die Zahl der Anträge zum Führerschein-Umtausch nimmt zwar stetig zu, bleibt allerdings noch hinter den Erwartungen zurück. Es steht daher zu befürchten, dass die Anträge wie im letzten Jahr massenhaft am Jahresende eintreffen”, sagt Arno Klünner, Leiter der Führerscheinstelle des Kreises.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und den neuen Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf zu bekommen, rät Klünner dazu, sich schon jetzt um den Umtausch zu bemühen. “Gerade für den Führerschein-Pflichtumtausch bieten wir den Service einer Online-Beantragung an, der den Betroffenen eine persönliche Vorsprache und damit verbundene Wartezeiten vor Ort erspart. Antragstellung und Bezahlung können im Online-Verfahren in nur wenigen Minuten erledigt werden. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt.”

Das gesamte Angebot ist unter www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Straßen-Verkehr/Online-Services-Führerschein abrufbar.

Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, kann der Antrag auch persönlich in den Bürgerbüros der Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim und Wülfrath, aber auch – nach Terminvereinbarung – in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann gestellt werden.

Benötigt werden der Personalausweis, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.

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