Häuslichen Quarantäne und andere Maßnahmen

Symbolbild - Foto: Pete Linforth / Pixabay

Was gilt eigentlich für Betroffene, wenn die häusliche Quarantäne angeordnet wird?

Am Abend des 14. März gab es im Kreis Mettmann bereits 31 bestätigte Erkrankungen und 68 Verdachtsfälle. In den Pressemitteilungen heißt es dazu ‘die Personen wurden abgesondert’. Eine recht eigenwillige Formulierung, die in meinem Kopf negativ assoziiert ist. Die Personen sind Mitbürger, die unter häusliche Quarantäne gestellt wurden, was ‘gefühlt’ netter klingt.

Die derzeitigen Maßnahmen und die nachvollziehbare Sorge

Land, Kreis und Städte fahren haben Maßnahmen, um die Ausbreitung einzudämmen. Schulen und Kitas werden geschlossen, Stadtbüchereien, VHS, Schwimmbäder, Sportstätten und Alteneinrichtungen bleiben erst einmal geschlossen und selbst der Betrieb innerhalb der Verwaltung wird – was den direkten Bürgerkontakt betrifft – eingeschränkt.

Was geschieht in der häuslichen Quarantäne?

Für Betroffene ist das sicher eine sehr befremdliche Situation. Sie dürfen ihre vier Wände nicht verlassen, brauchen Hilfe von Familie, Nachbarn, Freunde, die für sie einkaufen. Welche Regeln noch einzuhalten sind, ist in einem Flyer des Robert-Koch-Instituts erklärt, den wir hier zum Download verlinkt haben.

Erfahrungsbericht eines Redakteurs aus Esslingen

Ein Redakteur aus Esslingen hat in einem Artikel recht witzig beschrieben, wie er eine vorsorgliche häusliche Quarantäne mit seinem Mitbewohner erlebt hat. Das Testergebnis war am Ende negativ, sodass die Quarantäne nach wenigen Tagen beendet war. (Zum Artikel in der Esslinger Zeitung)

Die Risikogebiete

Aber wie erfährt man nun, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat? Das Robert-Koch-Institut veröffentlich auf seiner Homepage tagesaktuell die Länder und Regionen, die aktuell als Risikogebiete eingestuft werden. (Zur Liste der Risikogebiete)

Appell des Landrats und des Gesundheitsamtsleiters

Auf der Facebook-Seite des Kreises wurde heute ein Video veröffentlicht, indem Landrat Thomas Hendele und der Gesundheitsamtsleiter Dr. Rudolf Lange an die Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger. Angesichts des Ansturms auf die Hotline und die Überlastung der Untersuchungsstellen und Labore bitten Sie darum die Hotline zu entlasten, die man in der kommenden Zeit vor allem für schwer Erkrankte benötige.

Zur weiteren Eindämmung bitten die Beiden alle Bürger die sozialen Kontakte weitest gehend einzustellen.

Wer aus Risikogebieten zurückkehrt soll sich, nach Möglichkeit in eine freiwillige 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und dies mit seinem Arbeitgeber absprechen.

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Arbeitsrechtliche Informationen

Die Bitte des Landrats und des Gesundheitsamtsleiters werfen natürlich wieder neue Fragen auf. Wie reagiert der Arbeitgeber? Was für arbeitsrechtliche Auswirkungen hat die häusliche oder gar die freiwillige häusliche Quarantäne? Nicht alle Fragen lassen sich zweifelsfrei beantworten, aber die, bei denen es aktuell halbwegs möglich ist, hat das Ministerium auf seiner Homepage beantwortet.

Im Zweifelsfall sollten Rückkehrer aus Risikogebieten ihren Hausarzt anrufen und klären, was zu tun ist und ob möglicher Weise eine Krankschreibung erforderlich ist.

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