Guter Kompromiss oder vergiftetes Angebot?

Archivbild - Elmar Stertenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn Foto: privat

In der letzten Ratssitzung ging es wieder einmal ‘heiß her’. Beim Thema Bürgerentscheid Erbaurecht Neanderhöhe gab es den Vorwurf, der Bürgermeister wolle der Initiative ein ‘vergiftetes Angebot’ machen.

Peter Knitsch plädierte beim Tagesordnungspunkt ‘Konsequenzen aus dem rechtswidrigen Ratsbeschluss zum Bürgerbegehren Erbbaurecht Neanderhöhe / Urteil des VG Düsseldorf vom 16.09.2021; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.10.2021‘ dafür noch in der Sitzung einen Ratsbürgerentscheid zu beschließen und den Bürgern damit zu ersparen vor Weihnachten noch einmal 2.500 Unterschriften sammeln zu müssen.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im September, die besagte, dass die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens rechtswidrig gewesen sei. Schon die Nichtzulassung selbst war im letzten Jahr ein Verwirrspiel, denn zuerst wurde nach Auszählung der Abstimmung in der Ratssitzung am 16. Juni verkündet, dass das Bürgerbegehren zugelassen wurde. Einen Tag später erreichte die Ratsmitglieder und die Bürgerinitiative die Nachricht, es habe einen Fehler bei der Auszählung gegeben und der Bürgerentscheid sei nicht zugelassen worden. Die Bürgerintiative entschloss sich den Klageweg zu beschreiten. In einer Sondersitzung des Rates wurde dann debattiert, ob durch den Zählfehler eine Neuabstimmung notwendig sei, aber dazu kam es nicht, da die Verwaltung im Vorfeld eine Einschätzung der Kommunalaufsicht eingeholt hatte, die diese für nicht notwendig erachtete.

Bürgermeister Christoph Schultz kündigte in der Sitzung an, dass die Verwaltung Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen wolle. Der Bürgerinitiative – die schon vor der Stadthalle erneut Unterschriften sammelte – sagte er zu, dass keine neuen Unterschriften gesammelt werden müssten, wenn der Entscheid vorliegt. “Natürlich würde ich nicht gegen den Rat handeln”, setzte er hinzu. Wenn der Rat hier eine entsprechende Entscheidung träfe, würde man so vorgehen.

Rechtsmittel einlegen oder direkt Ratsbürgerentscheid herbeiführen?

Ralf Lenger zeigte sich überrascht, dass der Bürgermeister nun Rechtsmittel einlegen wolle. “Das sehe ich sehr kritisch. Das Gericht hat auch die Stimmauszählung kritisiert, die zur Ablehnung führte.” Bernhard Osterwind bemängelte, dass in der Vorlage kein Hinweis darauf enthalten war, dass der Bürgermeister Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will. Jörg Schintze führte aus, das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe sich die Entscheidung zu ‘einfach’ gemacht. Es ginge hier um Zivilrecht und Bauleitplanung. “Das hat überregionale Bedeutung und ist eine Grundsatzfrage”, erklärt er und hält die Zulassung der Berufung beim OVG für wichtig, denn das Verwaltungsgericht sei hier von einer Entscheidung des OVG abgewichen. “Wir brauchen mehr Partizipation und nicht juristisches ‘Totgelabere’ kommentierte Markus Lenk die Ausführungen von Schintze. “Ich finde das sehr unangenehm, wie wir die Beteiligung hier ausgebremst haben.” Das keine Unterschriften mehr gesammelt werden müssten, begrüßte er.

Peter Knitsch widersprach Jörg Schintze. Aus seiner Sicht sei es nicht so, dass das Verwaltungsgericht hier von der Meinung des OVG abgewichen sei. Ein Problem sah er in dem “vergifteten Angebot”, dass der Bürgermeister der Initiative hier mache. “Bis zu einer Entscheidung sind doch alle Grundstücke längst verkauft”, befürchtete er. Aus seiner Erfahrung als Jurist wisse er, dass es bis zu zwei Jahren dauern könne, bis die Verhandlung vorm OVG zugelassen werde. “Das Angebot wäre nur dann nicht vergiftet, wenn Sie hier zusagen, dass bis dahin keine Grundstücke auf der Neanderhöhe verkauft werden.” Bürgermeister Christoph Schultz antwortete direkt: “Mit dem Verzicht des Verkaufs bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechtskraft eingetreten ist, hätte ich kein Problem.” Die Verwaltung rechne nicht mit einer langen Wartezeit bis zur möglichen Zulassung. Ralf Lenger befürchtete, dass es zu einer Verzögerung der Vermarktung komme. Er wünschte sich, dass die Bürger jetzt entscheiden sollten. “Wenn andere das nicht beantragen, beantragen wir den Verzicht auf das Einlegen von Rechtmitteln. Das hat für uns etwas mit politischer Fairness gegenüber den Bürgern zu tun.”

Nach einigen weiteren Einwendungen wurde die Sitzung unterbrochen, damit auch die Bürger noch einmal zu Wort kommen konnten. Elmar Stertenbrink machte den Anfang. “Für mich steht hier jetzt ein Gentlemen Agreement im Raum. Wir sehen auch, dass Flächen endlich sind. Wir haben auch begriffen, dass die Neanderhöhe Gewerbegebiet wird. Wir möchten erreichen, dass die Flächen revitalisierbar werden”, versuchte er die Motivation der Initiative zu beschreiben. Er verstehe, dass der Stadtrat sicher sein möchte. “Geben Sie uns auch die Sicherheit, dass die Flächen in der Zwischenzeit nicht verkauft werden.” Sabine Börner erzählte, dass man nach dem Entscheid im letzten Jahr lange gerungen habe, ob man den Klageweg beschreitet. Für die Kosten der Klage sei gespendet worden, die erhaltenen Spenden würden am Ende jedoch nicht die Kosten decken. “Ganz viele der hier besprochenen Fragen kann ich als Nicht-Juristin nicht beurteilen. Bitte denken Sie daran: Das sind unsere privaten Gelder”, machte sie noch einmal darauf aufmerksam, dass für die Bürgerinitiative Kosten anfallen. Philipp Kloevekorn bedankte sich beim Bürgermeister: “Ich finde das Angebot nicht vergiftet, wenn es wirklich so abläuft, dass bis zur Rechtskraft keine Verkäufe erfolgen.” Anschließend trat der Rat wieder in die Sitzung ein.

“Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten: 1. Wir entscheiden uns für den Ratsbürgerentscheid. 2. Wir streben die endgültige Klärung mit einem fairen öffentlichen Beschluss an, der beinhaltet, dass bis zur Rechtskraft kein Verkauf erfolgt”, fasste Peter Knitsch die Möglichkeiten zusammen. Auf Antrag der Grünen wurde zuerst darüber abgestimmt ‘keine Rechtsmittel einzulegen’. Dafür waren Grüne, Linke und FDP. Enthaltungen gab es von der BmU und der AfD. Dagegen stimmten CDU und SPD. Damit war der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Mehrheitliche Zustimmung gab es indes für den Punkt ‘Kein Verkauf von Grundstücken, bis Rechtskraft in der Klärung eingetreten ist’.

“Wir haben wirklich überlegt, ob das jetzt ehrlich gemeint ist und ob das ein faires Angebot ist. Wir möchten einfach nicht mehr diesen Streit”, erzählte uns Elmar Stertenbrink anschließend.

Wie schnell eine Klärung erfolgt, kann niemand genau vorhersagen. Auch nicht, welche Kosten – je nach Gerichtsentscheidung – auf die Initiative zukommen. Bleibt für die Initiative zu hoffen, dass der Mut den Klageweg einzuschlagen, nicht zu teuer wird und – falls doch – die Solidarität der Bürger mit weiteren Spenden die Kosten auf viele Schultern verteilt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*