Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 %) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.
„Im Finanzamt Düsseldorf-Mettmann sind bisher 57.414 Erklärungen von 64.794 eingegangen, rund 88,61 Prozent. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. „Die Frist ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt geschätzt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont die Leiterin.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, so Kieseler-Thanscheidt weiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 0211 3804 1959, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung.“
Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden.
Hintergrund
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
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