Grüne haken beim Baugebiet Wimmersberg nach

Bündnis 90/ Die Grünen

Am Wimmersberg, Erkrath. Quelle: www.openstreetmap.de
Bildquelle: www.openstreetmap.de

Bündnis 90/Die Grünen wollen verhindern, dass das Baugebiet „Am Wimmersberg“ in Alt-Erkrath zum Spekulationsobjekt wird und haben das Thema deshalb erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Erkrather Planungs- und Umweltausschusses am 01. September setzen lassen.

Aktueller Anlass dafür sind Antworten der Düsseldorfer Stadtverwaltung auf Anfragen der dortigen Grünen zum Projekt „Grand Central“, dass ebenfalls von der Firma Catella betrieben wird. Für diese Fläche in unmittelbarer Nähe zum Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde auf Betreiben von Catella bereits im März 2018 Baurecht geschaffen, bis heute wurde allerdings mit der Bebauung nicht begonnen. 

Auf Anfrage der Düsseldorfer Grünen berichtet die Baudezernentin der Landeshauptstadt nun, dass die Baugrundstücke von Catella beziehungsweise von eigens gegründeten Gesellschaften inzwischen im Wege sogenannter „Share Deals“ – einer rechtlichen Konstruktion zur Umgehung der Grunderwerbssteuerpflicht – auf andere Investoren übertragen wurden. Die neuen Investoren wollten nun offenbar von den bereits erteilten Baugenehmigungen keinen Gebrauch mehr machen und hätten teilweise andere Vorstellungen von der Bebauung des Gebietes. Wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist, sei genauso unklar wie die Frage, ob der Bebauungsplan mit diesen Vorstellungen überhaupt übereinstimme und gegebenenfalls auch der städtebauliche Vertrag geändert werden müsse. 

Peter Knitsch, Sprecher der Erkrather Grünen: „Wir möchten verhindern, dass die Grundstücke am Wimmersberg das selbe Schicksal erleiden wie „Grand Central“ in Düsseldorf und zum Spekulationsobjekt werden. Nach unserer Auffassung muß verhindert werden, dass nach der Schaffung von Baurecht durch ein undurchsichtiges Firmenkonstrukt alle möglichen Veräußerungen stattfinden, die Beteiligten Unternehmen zwar Steuern sparen und den Planungsmehrwert abschöpfen, aber über einen längeren Zeitraum nicht gebaut wird. Wir befürchten, dass Stadtverwaltung und Ratsmehrheit bezüglich dieser Gefahren bislang zu blauäugig sind.“

Die Erkrather Grünen kritisieren, dass zwar das Bebauungsplanverfahren auf Druck von Catella in aller Eile und mit Sonderratssitzungen noch vor den Wahlen abgeschlossen werden soll, bislang aber nicht einmal der Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag vorliege. Dieser müsse so weit wie möglich genutzt werden, um Entwicklungen wie in Düsseldorf zu verhindern. 

Auch am Verfahren und an den bislang von Stadtverwaltung, CDU und SPD vorgesehenen Inhalten des Bebauungsplans stören sich die Erkrather Grünen zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern: So füge sich die Bebauung nicht ausreichend in die Umgebung ein, die geplante Fällung von mehr als 300 Großbäumen könne bei besserer Planung zumindest reduziert werden, die vorgesehenen fast 1000 neuen PKW-Stellplätze und eine Verkehrsführung durch die geplante grüne Mitte des Wohngebietes widersprächen dem öffentlich propagierten alternativen Verkehrskonzept, Lärm- und Klimaschutz kämen zu kurz und auch verbindliche Regelungen für preiswerten Wohnraum fehlten bislang.

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+UPDATE+

Stellungnahme des Technischen Beigeordneten Fabian Schmidt zur Pressemitteilung der Grünen:

„Vorgänge in anderen Kommunen können und werden wir weder kommentieren noch bewerten. Die in einer der verlinkten Quelle (AWM/020/2020, Top 4.1, S.2 ‚Antwort der Verwaltung zu Frage 3‘) zitierte Einschätzung der Stadtverwaltung Düsseldorf gibt die generelle Rechtslage m.E. zutreffend wieder. Sie trifft insoweit auch für Erkrath und das Projekt am Wimmersberg zu. Etwaigen Planungsgewinnen stehen die Aufwendungen für die genannten (a.a.O.)  Infrastrukturinvestitionen (einschließlich des Baus einer Kindertagesstätte durch den Eigentümer zu dessen Lasten sowie der Festlegung  eines Anteils des geförderten und preisgedämpften Wohnungsbaus) gegenüber.

Sowohl die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf als auch die geplanten Regelungen  im städtebaulichen Vertrag sind auf Betreiben der Verwaltung sehr präzise darauf ausgerichtet, die Planungsinhalte im Rahmen des rechtlich zulässigen festzuschreiben und gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger. Ein Veräußerungsverbot für private Grundstücke  kann mangels rechtlicher Ermächtigung nicht im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden.

Gemäß den im Planungsausschuss beschlossenen Eckpunkten für den städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger ‚gemäß eines noch abzustimmenden Rahmenterminplans zur baulichen Umsetzung des Vorhabens innerhalb eines noch zu verhandelnden zeitlichen Rahmens.‘

Mit den genannten Regelungen soll im Rahmen des rechtlich möglichen sichergestellt werden, dass das Grundstück Wimmersberg nicht zum Spekulationsobjekt und der Baubeginn nicht verzögert wird.“

1 Kommentar

  1. Danke, dass das jemand im Blick hat. Der Investor verdient heutzutage auch mit einem NICHT bebauten Grundstück wunderbar, da allein der Grundstückswert stetig steigt und steigt…

    Andere Kommunen vergeben daher städtische Grundstücke längst ausschließlich nur noch per Erbpacht für private und gewerbliche Interessenten. Erkrath hingegen verkauft weiterhin sein Tafelsilber 😏

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