
Was ist eigentlich der Unterschied und wann braucht man was? Der Seniorenrat lädt zu einem Vortrag von Rechtsanwältin Brigitte Albers in die Begegnungsstätte Gerberstraße ein.
Wenn ein Angehöriger durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder schwere Erkrankung sich plötzlich selbst um nicht mehr kümmern kann, sich nicht einmal äußern kann, mit welchen lebenserhaltenden Maßnahmen er einverstanden ist und mit welchen nicht, dann ist guter Rat teuer. Fehlen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die Generalvollmacht sind selbst dem Ehepartner die Hände gebunden.
Wann was wofür sinnvoll ist und gebraucht wird, erfahren die Besucher der Infoveranstaltung des Seniorenrats am 10. Juli 2024 ab 18.30 Uhr in einem Vortrag von Rechtsanwältin Brigitte Albers in Begegnungsstätte der Caritas in der Gerberstr. 7.
Die Veranstaltung dauer 1,5 Stunden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl auf max 30 begrenzt ist, wird um Voranmeldung bei Harald Siebert, Telefon 0211 208275 oder Email Siebert.Harald@gmx.de, gebeten.
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Harald Siebert
Telefon 0211 208275
Email Siebert.Harald@gmx.de
Gruß R. Garcia