Fernwärme könnte schnell teurer werden

Bundesrat

Archivfoto: RG

Länder haben der Weitergabe von Preisanpassungen bei Fernwärme zugestimmt.

Am Freitag (8. Juli 2022) hat der Bundesrat in verkürzter Frist einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt. Preissteigerungen beim Gas können nun – entgegen vertraglichen Vereinbarungen – zeitnah an Fernwärmekunden weitergegeben werden.

Preisanpassungen früher als im Vertrag vorgesehen

Die Verordnung räumt Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, das Recht ein, die ihnen nach § 24 Energiesicherungsgesetz von ihren Gaslieferanten weitergegebenen Preisanpassungen auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen ihrerseits zeitnah an ihre Fernwärmekunden weitergeben zu können. Diese erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

Schutz vor Liquiditätseinschränkungen und Versorgungsengpässen

Ohne diese Möglichkeit zur Weiterreichung der Preiserhöhungen könnten bei den Fernwärmeversorgern erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung von Kundinnen und Kunden führen, heißt es in der Verordnungsbegründung.

Inkrafttreten

Die Verordnung kann nun wie geplant am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

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