Fehlbetrag belastet Kommunen und Bürger

Kreis Mettmann

Rettungswagen. Foto: Kreis Mettmann

Krankenkassen tragen nicht mehr die Kosten aller Rettungsdiensteinsätze

Im Kreis Mettmann bestehen derzeit erhebliche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen der kreisangehörigen Städte mit den Krankenkassen über die Erstattung sogenannter „Fehlfahrten“ des Rettungsdienstes. Auch andere Städte und Kreise in NRW berichten zunehmend, dass die Krankenkassen bestimmte Einsatzarten nicht mehr finanzieren wollen. Dies sind insbesondere Einsätze, bei denen erst am Einsatzort erkennbar wird, dass kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist, weil die Patientinnen und Patienten bereits vor Ort ausreichend versorgt werden können. Diese Leistungen gehören jedoch seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes.

Wenn die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht mehr übernehmen, entsteht eine Finanzierungslücke in den Kommunen, deren Haushaltslage ohnehin stark angespannt ist. Der Fehlbetrag kann für eine einzelne kreisangehörige Kommune pro Jahr mehrere Millionen Euro betragen. In der Folge müssen die Städte überlegen, Bürgerinnen und Bürger bei „Fehlfahrten“ unmittelbar zu belasten und ihnen Gebührenbescheide zu schicken, da das Rettungsdienstsystem nach dem Landesrecht in NRW kostendeckend wirtschaften muss. Denn sogenannter Gebührenschuldner ist nicht etwa die Krankenkasse, sondern derjenige, der die Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt. Das Geld müssten die Betroffenen dann später selbst bei ihren Krankenkassen einfordern. Da die Krankenkassen die Rechtmäßigkeit dieser im Landesrecht verankerten Forderung generell anzweifeln, ist fraglich, ob eine Rückzahlung erfolgt. Je nach örtlicher Gebührensatzung entstehen pro Rettungsdiensteinsatz Kosten im oberen dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich.

Aber auch dann, wenn ein Transport ins Krankenhaus erfolgt, kann es sein, dass die Krankenkassen den Kommunen die lokal ermittelten Kosten nicht vollumfänglich erstatten, da sie einseitig einen Festbetrag festlegen. Auch in diesen Fällen können Bürgerinnen und Bürger direkt herangezogen werden. Diese Praxis hat leider auch schon Einzug in den Kreis Mettmann halten müssen. Die Krankenkassen kürzen örtliche Gebühren mit der Begründung, der Rettungsdienst müsse schlanker aufgestellt werden und effizienter arbeiten. Dabei werden die äußerst komplexen und minutiös errechneten Bedarfe an Rettungsmitteln regelmäßig mit den Kostenträgern einvernehmlich abgestimmt. Schließlich haben die Gemeinden die Aufgaben, trotz des Fachkräftemangels und zunehmender Beschaffungsschwierigkeiten die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Und dieser Aufgabe kommen sie an 24 Stunden 7 Tage pro Woche nach, an Feiertagen selbstverständlich mit derselben Stärke wie in der Woche.

Dabei ist das Vorgehen, den Hilfesuchenden Rettungsdienstgebühren in Rechnung zu stellen, für alle Beteiligten bürokratisch aufwendig und schafft unnötig Unsicherheit in der Bevölkerung. Niemand sollte beim Wählen der 112 aus Sorge vor möglichen Gebühren zögern müssen.

Einsätze, bei denen Patientinnen und Patienten ausreichend qualitativ vor Ort versorgt werden können, entlasten zudem das Gesundheitssystem, gerade weil sie nicht mehr ins Krankenhaus transportiert werden müssen. Das Wort „Fehlfahrt“ ist daher bereits mehr als unzutreffend. Die Praxis, die Kosten für diese Behandlung vor Ort zu übernehmen, wurde bislang von den Krankenkassen mitgetragen, hat sich jedoch in jüngster Vergangenheit deutlich verändert, da Einsatzkosten nur noch bei Transport ins Krankenhaus übernommen werden.

Im Kreis Mettmann fallen aktuell 22,3 Prozent aller Einsätze von Rettungswagen in diese Kategorie. Im Jahr 2024 sind im Einsatzleitsystem der Kreisleitstelle rund 62.000 Einsätze zu verzeichnen.

Da die Krankenkassen aktuell von ihrer Haltung nicht abweichen, sind Land und Bund gefordert, durch entsprechende Gesetzesanpassungen darauf hinzuwirken, dass Rettungseinsätze einschließlich der Behandlung vor Ort weiterhin vollständig erstattet werden und die Notfallversorgung für die Bevölkerung in diesem Sinne kostenfrei bleibt.

Stellungsnahme des Landkreistages NRW hierzu

Rettungsdienst: Kommunalexperten kritisieren Krankenkassen wegen mangelnder Kostenerstattung

Düsseldorf – Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz fordert die Krankenkassen auf, die Kosten für sogenannte „Fehleinsätze“ im Rettungsdienst weiterhin zu übernehmen. In diesem Sinne sollte das Land auf die Kassen einwirken.

Die Auseinandersetzung über die Erstattung sogenannter „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst könnte für Bürgerinnen und Bürger bald mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. „In vielen Regionen stehen die Verhandlungen zwischen den Kreisen als Träger des Rettungsdienstes und den Krankenkassen als Kostenträger über die jeweiligen Gebührensatzungen vor dem Scheitern. Statt der bisherigen, gemeinsam vereinbarten Gebühren wollen die Kassen nur noch pauschale Festbeträge erstatten. Außerdem haben sie begonnen, bestimmte Einsatzarten – darunter Einsätze, bei denen Patienten vor Ort ausreichend versorgt werden können und bei denen erst am Einsatzort erkennbar ist, dass kein Transport erforderlich ist – von der Kostenübernahme auszuschließen. Das widerspricht aber der bisherigen Praxis“, erklärte der Vor-sitzende des Ausschusses für Bevölkerungsschutz des Landkreistags NRW (LKT NRW), Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt), in der jüngsten Ausschusssitzung.

Wenn die Kassen die Kosten für sogenannte „Fehlfahrten“ entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr übernehmen, entstehe eine Finanzierungslücke, die die Kreise rechtlich nicht selbst ausgleichen können. In der Folge seien sie gezwungen, Bürgerinnen und Bürger bei „Fehlfahrten“ direkt zur Kasse zu bitten und Gebührenbescheide an diese zu verschicken. Das Geld müssten sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst bei ihren Krankenkassen zurückholen.

„Dieses Verfahren ist eine Zumutung für die Bevölkerung und belastet unnötig das Gesundheitssystem“, kritisierte Sommer. Es sei ein unnötiger, bürokratischer Mehraufwand für Patienten, Verwaltung und Krankenkassen und sorge zudem für eine massive Verunsicherung in der Bevölkerung. „Wer den Rettungsdienst benötigt und die 112 wählt, sollte nicht wegen möglicher Kosten zögern müssen.“

Um das zu verhindern, forderte der Ausschuss die Kassen auf, die Kosten für sogenannte „Fehleinsätze“ – wie in der Vergangenheit üblich – zu übernehmen und gemeinsam mit den Kreisen nach sachgerechten Lösungen zu suchen.
Auch vom Land erwarteten die Ausschussmitglieder mehr Unterstützung. „Das Land muss dringend auf die Kassen einwirken, um eine tragfähige Lösung zu erzielen, damit die Notfalleinsätze für die Bevölkerung weiterhin kostenfrei bleiben.“
Dass der Rettungsdienst nicht alle Patienten ins Krankenhaus fahren muss, heiße nicht automatisch, dass der Rettungseinsatz in diesen Fällen unnötig gewesen sei, unterstrich Sommer: „Oft ist der Transport ins Krankenhaus nicht notwendig, weil die Behandlung des Rettungsdienstes vor Ort ausreicht. Patienten können dank der guten Arbeit der Einsatzkräfte zuhause bleiben oder von der Hausärztin oder dem Hausarzt weiterbehandelt werden.“ Das sei gut für die Patienten und entlaste das Gesundheitssystem. Bisher hätten die Krankenkas-sen diese Einsätze immer mitgetragen. Das habe sich in diesem Jahr aber geändert.
Perspektivisch sei auch der Bund gefordert, erklärte Sommer abschließend: „Der Bund sollte im Sozialgesetzbuch klarstellen, dass ein zu erstattender Rettungseinsatz auch eine Behandlung vor Ort beinhaltet.“

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