FDP kritisiert Übernahme Fernwärmenetz

FDP Erkrath

Archivfoto: LW

Die Stadt Erkrath und E.on haben sich darauf geeinigt, den Rechtsstreit mit E.on über das Fernwärmenetz in Hochdahl zu beenden.

Im Ergebnis übernehmen die Stadtwerke Erkrath das im Jahr 1966 gebaute Blockheizkraftwerk zum Jahreswechsel und erst ein Jahr später die Verträge der Anschlussinhaber. Die Freien Demokraten Erkrath haben sich sowohl im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt als auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke gegen diesen Deal ausgesprochen, weil wir erhebliche wirtschaftliche Risiken durch diesen Kauf für die Stadtwerke Erkrath befürchten.

Die Stadtwerke übernehmen ein völlig veraltetes Kraftwerk samt Fernwärmenetz, obwohl den Entscheidungsträgern bewusst war, dass diese Technologie veraltet und das Kraftwerk selbst in einem schlechten technischen Zustand ist. Es steht zu befürchten, dass schon kurzfristig in ein altes Kraftwerk nachinvestiert werden muss, obwohl wir mit Blick auf die CO2-Reduktion dringend eine Strategie der Dekarbonisierung benötigen. Eine solche gibt es jedoch noch nicht.
„Wir glauben, trotz allen gegenteiligen Beteuerungen der Ratsmehrheit von CDU und SPD, dass nicht wirklich eine Dekarbonisierung angestrebt wird“ sagt Ralf Lenger, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat. „Sobald in die alte Technologie nachinvestiert wurde, wird man unter Berufung auf die Höhe und Rentabilität dieser Investition, das alte Kraftwerk weiterlaufen lassen.“

Hinzu kommt, dass die Stadtwerke bis heute noch nicht wissen, wo hoch die Investitionen in Kraftwerk und das Netz tatsächlich sind. Klar ist lediglich, dass ein niedriger einstelliger Millionenbetrag für das veraltete Kraftwerk an E.on gezahlt werden muss.

Besonders ärgerlich beim abgeschlossenen Vergleich der Stadt mit E.on ist zudem, dass die Stadt im ersten Rechtszug vor dem Landgericht Düsseldorf (Teilurteil vom 19.11.2020 Az. 14d O 12/17) obsiegt hatte und bei Fortführung des Prozesses gute Chancen gehabt hätte, einen Schadenersatz in Millionenhöhe für die verspätete Rückgabe des Kraftwerks von E.on hätte erzielen können. „Es deutete nichts daraufhin, dass die Stadt in der zweiten Instanz vor dem OLG den Prozess verloren hätte“ so Lenger.

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