Drei Fragen an Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW
Seit dem 1. Mai dieses Jahres können Verbraucher:innen das Deutschlandticket nutzen. Damit gibt es erstmals eine Monatsfahrkarte, mit der Fahrgäste deutschlandweit unterwegs sein können. Die Idee war, den mitunter komplizierten Tarifdschungel so umfahren zu können. Hier gibt es jedoch noch einige Herausforderungen und Fallstricke, wie die Praxis nach den ersten Wochen Deutschlandticket zeigt. Drei Fragen an die Mobilitätsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Beatrix Kaschel, zu den Versprechen des Deutschlandtickets.
Ist der Tarifdschungel mit der Einführung des Deutschlandtickets nun abgeschafft?
Das Ticket ist erst einmal ein Riesenschritt in die richtige Richtung, da Deutschland in unzählige Tarifgebiete mit unterschiedlichsten Bedingungen zersplittert ist. Das hat den Kauf eines Tickets bisher recht kompliziert gestaltet und sicherlich nicht selten für Verzweiflung bei Verbraucher:innen gesorgt. Im Ergebnis ist das Deutschlandticket dann aber doch wieder nicht ganz so einfach, da es in den Verbünden der Bundesländer abweichende Regelungen zur Buchung der Ersten Klasse und zur Fahrradmitnahme gibt. Verbraucher:innen müssen sich daher im Vorfeld ihrer Reise genau über die verschiedenen Bedingungen auf ihrer Strecke informieren. Positiv festzuhalten bleibt aber unabhängig davon: Mit dem Deutschlandticket wird der ÖPNV für viele Menschen günstiger.
Wie harmoniert das Deutschlandticket mit Fernverkehrstickets?
Leider gar nicht so gut. Denn die Deutsche Bahn hat sich entschieden, die neue Fahrkarte nicht in ihr Buchungssystem für Fernverbindungen einzubauen. Konkret heißt das: Wer etwa von einem kleineren Bahnhof, der nicht direkt ans ICE-Netz angebunden ist, zum Beispiel nach Berlin oder München will, der muss abwägen: Wird das Deutschlandticket für die Fahrt zum nächstgrößeren Bahnhof genutzt, entfallen die Fahrgastrechte. Wenn die Regional- oder S-Bahn nun Verspätung hat und dadurch der Anschluss zum Fernzug verpasst wird, haben Reisende mit dem Deutschlandticket kein Recht auf Entschädigung. Um sich abzusichern bleibt nur, die gesamte Reisekette über das Buchungssystem zu kaufen. Der Kostenvorteil des Deutschlandtickets ist dann aber futsch.
Was ist bei der Kündigung des Deutschlandtickets zu beachten?
Das Deutschlandticket ist in erster Linie als dauerhaftes Abo gedacht. Wollen Verbraucher:innen das Ticket nur zeitweise nutzen, sollten sie die Kündigungsfrist bei ihrer Planung im Blick behalten. Diese gilt nämlich immer zum 10. eines Monats – ansonsten verlängert sich das Ticket automatisch um den folgenden Monat. Wer es also nur einen Monat lang nutzen möchte, sollte das Ticket direkt nach dem Kauf wieder kündigen. Das Abo kann jederzeit neu abgeschlossen werden und für Spontanreisende auch per App bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zur sofortigen Nutzung gebucht werden. Eine Alternative für Menschen aus NRW, die nur unregelmäßig den Nahverkehr nutzen, ist der e-Tarif „eezy.nrw“, bei dem nur die Strecke zu zahlen ist, die tatsächlich zurückgelegt wird. Die Kosten im Monat übersteigen dabei nie das Preislimit von 49 Euro, unabhängig davon, wie viele Fahrten unternommen werden.
Weiterführende Infos und Links: Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
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