Erkrath-Pass ab sofort erhältlich

Stadt Erkrath

Foto: Stadt Erkrath

Der Erkrath-Pass ist da und kann ab sofort von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden.

Erforderlich hierfür ist der Nachweis des jeweiligen Leistungsbescheides inklusive der Leistungsdauer. Die Laufzeit des Passes beträgt in der Regel ein Jahr und ist an die Dauer des Bescheids geknüpft.

Wohngeldempfangende, ebenso wie Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen sowie der Leistungen SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter können den Pass montags bis donnerstags in der Zeit von 09 bis 12 Uhr im Fachbereich Soziales, Klinkerweg 7-9, 40699 Erkrath, im 1. Obergeschoss in Zimmer 106a bei der städtischen Mitarbeiterin Frau Sarah Mollberg beantragen. Empfängerinnen und Empfänger der Leistungen SGB II / Arbeitslosengeld II melden sich hierfür im Jobcenter ME-aktiv, Marie-Curie-Straße 1-5, 40822 Mettmann.

Inhaberinnen und Inhaber des Erkrath-Passes können sich auf Vergünstigungen im Neanderbad, in den Strandbädern am Unterbacher See, in der Stadtbücherei, Volkshochschule sowie Jugendmusikschule oder bei den Kultur- und Freizeitspaßangeboten der Stadt freuen. Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote ist der Pass zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.

1 Kommentar

  1. Endlich! Der Antrag der Grünen dazu wurde im Februar 2019 vom Rat beschlossen, die Verwaltung hat zur Umsetzung des Beschlusses nun fast ein Jahr gebraucht!

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