Erkrath fordert Herausgabe des Neanderthalers

Stadt Erkrath

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Der Leichnam des ersten entdeckten Neanderthalers, dem homo sapiens neanderthalensis, wird seit vielen Jahrzehnten im Landesmuseum in Bonn zur Schau gestellt. Ein Umstand den die Stadt Erkrath als Ordnungsbehörde des Fund- und Sterbeortes des Neanderthalers nicht mehr länger tolerieren möchte und daher mit Bezug auf §8 des Bestattungsgesetzes NRW die Herausgabe der Überreste fordert.

„Grund hierfür ist, dass Leichen, ebenso wie dessen Überreste, grundsätzlich zu bestatten sind. Diese gesetzliche Pflicht trifft zunächst alle Angehörigen. Angesichts der Fundsituation im Jahr 1856 sind diese ihrer Verpflichtung auch nachweislich nachgekommen. Da der Leichnam des namenlosen Neanderthalers jedoch widerrechtlich wieder ausgegraben und dem Landesmuseum Bonn überstellt wurde, ist gemäß §8 Absatz 1 nun die örtliche Ordnungsbehörde – also die Stadt Erkrath als Fundort des Neanderthalers – für die erneute Bestattung zuständig”, erläutert Bürgermeister Christoph Schultz die Forderung.

„Die fortwährende Verletzung des Bestattungsgebots sowie die würdelose Zurschaustellung des Leichnams verletzt nicht nur den Schutzzweck von Artikel 1 des Grundgesetzes, der gerade auch Frühformen menschlicher Entwicklung umfasst, sondern auch den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen und seiner Angehörigen”, so Schultz weiter. Der homo sapiens neanderthalensis sollte daher an seinen Fundort und seine eigentliche Ruhestätte zurückkehren.

In einem Schreiben an das Landesmuseum Bonn wurde dieser Forderung nun Nachdruck verliehen und die Herausgabe angemahnt. Der lange Zeitverzug der Bestattung von circa 42.000 Jahren rechtfertige dabei nicht die bisherige Nichtbeachtung der landesrechtlichen Bestattungspflicht. Wo genau in Erkrath die Überreste bestattet werden sollen, steht indes noch nicht fest. Erkratherinnen und Erkrather können ihre Vorschläge für eine würdevolle Ruhestätte an pressestelle@erkrath.de senden.

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