Einzelfallentscheidungen zu Impfterminen

Symbolbild - Pete Linforth / Pixabay

Menschen mit Vorerkrankungen können seit letzter Woche eine Einzelfallentscheidung zur Impfung beantragen. Voraussetzung: Ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis.

Nach einer Regelung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales können Anträge über Einzelfallentscheidungen zur Impfzulassung nun auch beim Gesundheitsamt des Kreises Mettmann gestellt werden.

Personen, deren Erkrankungen nicht ohnehin bereits den priorisierten Fallgruppen der Corona-Impfverordnung zugeordnet sind, können demnach einen Antrag auf Priorisierung in einem verschlossenen und mit dem Vermerk ‘vertrauliche Arztunterlagen’ versehenen Umschlag an den Kreis Mettmann, Abteilung Infektionsschutz, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann, senden.

Wann könnte eine Einzelentscheidung getroffen werden?

In Frage kommen solche Einzelfallentscheidungen zum Beispiel bei Menschen die sich unmittelbar einer Chemotherapie unterziehen müssen. Auch eine seltene Erkrankung oder die besondere Schwere einer Erkrankung, bei der es noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion gibt, sodass von einem schweren Verlauf ausgegangen werden muss, könnten Grund für eine vorzeitige Impfung sein.

Für die Beantragung einer solchen Einzelfallentscheidung ist ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis von einem behandelnden Arzt Voraussetzung, dass nicht vor dem 8. Februar 2021 (Inkrafttretens der CoronaImpfV)) datiert sein darf.

Zur Entscheidung über die Priorisierung

Sollten Zweifel an der ärztlichen Beurteilung auftreten, kann der Kreis Mettmann den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung
Rheinland weiterleiten. Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu den jeweiligen Anträgen können bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland nicht erteilt werden. Das Ergebnis wird den Antragstellern zeitnah mitgeteilt. Bei einem positiven Prüfergebnis wird ein Impftermin im Impfzentrum des Kreises vereinbart.

Die Einzelfallprüfung über den Kreis Mettmann kann nur beantragt werden, wenn der Betroffene seinen Hauptwohnsitz auch im Kreis Mettmann hat.

Wann eine Einzelfallentscheidung nicht notwendig ist

Chronisch Kranken, die in der CoronaImpfV des Bundes bereits
anderweitig genannt werden müssen keinen Antrag auf Einzelfallentscheidung stellen. Sie erhalten im März ein gesondertes Impfangebot.

Dazu gehören laut einer Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen:

  • Menschen nach einer Organtransplatation
  • Demenzerkrankte
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung oder schweren psychischen Erkrankung (zum Beispiel bipolarer Störung, Schizophrenie oder schwerer Depression)
  • Menschen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr
  • Menschen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen
  • Menschen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr

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