„Einheitliche Ansprechstelle“ zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

IHK Düsseldorf

IHK Düsseldorf berät Betriebe

„Wer bei seiner Personalplanung ein besonderes Augenmerk auf Menschen mit Behinderung legt, erhöht die Chance, qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeitende für sein Unternehmen zu gewinnen. Diese Erfahrung haben in den vergangenen drei Jahren viele Betriebe gemacht, die die kostenlose Integrationsberatung der IHK Düsseldorf in Anspruch genommen haben.“, berichtet Dr. Nikolaus Paffenholz, Abteilungsleiter Unternehmensservice bei der IHK Düsseldorf. Seit diesem Zeitraum kooperiert die IHK mit dem Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).

„Durch die Einrichtung von sog. Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wird die erfolgreiche Kooperation zwischen IHK und LVR verstetigt und weiter gestärkt.“, so Paffenholz. Davon profitierten viele Betriebe: „Wenn es um Ausbildung, Einstellung oder Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen geht, erleben wir auf Seiten der Arbeitgeber häufig zunächst Vorbehalte und Bedenken, etwa was die bürokratischen Anforderungen oder die Kosten für die Einrichtung spezieller Arbeitsplätze angeht. Diese können in der Beratung aber fast immer ausgeräumt werden. Wir beraten zu Fördermitteln und helfen bei der Beantragung, ebenso bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden. In der Inklusionsberatung sehen wir daher einen wichtigen Baustein der Fachkräftesicherung für Unternehmen.“, so Paffenholz abschließend.

„Einheitlichen Ansprechstellen“ koordinieren für die Betriebe in der Mittlerrolle das gesamte Verfahren zur Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung.

Zum Hintergrund:

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2022 bundesweit die trägerunabhängige Beratung durch „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (§ 185a SGB IX) eingeführt. Diese sollen eigeninitiativ auf Betriebe zugehen und sie zur Ausbildung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen informieren, beraten und unterstützen. Ebenso unterstützen sie Arbeitgebende, Anträge bei den zuständigen Leistungsträgern zu stellen sowie bei der Kommunikation mit diesen Stellen. Im Auftrag des Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) werden Kammern und Integrationsfachdienste an acht ausgewählten Standorten im Rheinland diese Aufgabe künftig übernehmen. Dadurch wird ein flächendeckendes, vernetztes und niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle Arbeitgebende (Handel, Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, freie Berufe, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung usw.) gewährleistet.

Die IHK Düsseldorf unterhält seit Mai 2019 eine Kooperation mit dem Integrationsamt des LVR und hat mit dem Verband beginnend zum 1. Juli 2022 einen neuen Kooperationsvertrag als „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“ geschlossen.

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