Ein glückliches Ende

Symbolbild Umzug: Pixabay-congerdesign

Nach einer monatelangen Wohnungssuche haben zwei Hochdahler, nachdem sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, endlich eine neue Bleibe gefunden. Mit uns reden sie über ihren langen- teils nervenaufreibenden- Weg.

Xenia Weimer und ihr Mitbewohner Konstantin Kampen sind am 1. Oktober 2017 in ihre Dreizimmerwohnung in der Nähe des Hochdahler Marktes eingezogen. Als sie im Juni dieses Jahres die Wohnungskündigung ihres Vermieters erhalten haben, konnten die beiden Erkrather die Nachricht erst nicht glauben.

Die beiden Mieter aus Erkrath: Konstantin Kampen und Xenia Weimer/ Foto: privat

„Uns wurde die Wohnung gegen Eigenbedarf gekündigt, wir sollten diese bis zum 30. September räumen“, berichtet Xenia Weimer, die sich vor einem großen Problem stehen sah. Im Zuge der letzten beiden Jahre ist Konstantin Kampen berufsunfähig geworden, ein schweres Lungenleiden lässt seine bisherige Tätigkeit als LKW-Fahrer nicht mehr zu. Und auch Xenia Weimer, die als Flugbegleiterin arbeitet, weist eine 30-prozentige Schwerbehinderung auf. Im Zuge ihrer Anstellung ist sie dementsprechend gleichgestellt. Nach der Kündigung begaben sich die beiden Freunde unverzüglich auf Wohnungssuche. Doch diese gestaltete sich schwerer, als anfänglich gedacht. „Wir haben über 150 Absagen erhalten“, so Xenia Weimer, deren Nerven nach Monaten blank lagen. Und auch von Seiten der Vermieter gab es nach Aussagen der Mieter wenig Einsehen.

Unterstützung von Marion Kremerius

In ihrer Verzweiflung wendete sich Xenia Weimer an die Behindertenbeauftragte der Stadt, Marion Kremerius. Dieser ist der Wohnungsmarkt in der Stadt durchaus bekannt. „Das ist kein Problem von Menschen mit Behinderungen. Der Wohnungsmarkt ist generell eher mau“, gibt sie auf Nachfrage der Redaktion wieder. Und doch lag ihr das Schicksal der beiden Erkrather am Herzen. Vermittlungen zur sozialen Wohnungsbauanbietern und der Stadt Erkrath selbst waren die Folge. Letztlich wurde Xenia Weimar jedoch über ihr eigenes Netzwerk fündig. „Wir haben eine Wohnung in Düsseldorf in Aussicht“, freut sie die gebürtige Russin, die ihr Glück nach Wochen der Suche kaum fassen kann.

Wohnung muss zum 31. Januar 2021 geräumt sein

Getrübt wurde die Freude jedoch durch ein gestrigen Gerichtstermin, der die Räumungsklage zum Thema hatte. „Die Kündigung ist rechtskräftig, wir müssen aus unserer Wohnung in Erkrath bis zum 31. Januar 2021 ausgezogen sein und hoffen sehr, auch pünktlich umziehen zu können“, bestätigt Weimer. Traurig, dass sie die Stadt Erkrath verlassen muss, schwingt bei der Vorfreude auf die neue Wohnung jedoch mit. „Ich habe mich in Erkrath gerne engagiert, anderen Menschen beispielsweise bei Übersetzungen und Behördengängen geholfen und ich habe gerne in Hochdahl gewohnt. Schade, dass wir die direkte Nähe nicht mehr haben“, gibt sie wieder.

Ist die Wohnung in Düsseldorf bezahlbar?

Eine letzte Frage bleibt noch offen: Ob die Wohnung in Düsseldorf in den Budgetrahmen des Jobcenters Düsseldorf passt. Denn auf Grund der Arbeitsunfähigkeit von Konstantin Kampen sind die beiden Mieter auf deren Unterstützung angewiesen. „Zudem hoffen wir sehr, dass wir auch Hilfe bei den Umzugskosten erhalten, die wir alleine nicht stemmen können“, ergänz Xenia Weimer, die sich für den Einzug im Oktober 2017 extra zahlreiche neue Möbel angeschafft hat, die sie ungern in der Hochdahler Wohnung lassen möchte. Abschließend appelliert Xenia Weimer an Vermieter, ihren Mietern im Fall einer Eigenbedarfskündigung genügend Zeit für die Suche einer Folgewohnung zu geben. „Wir waren in der ganzen Zeit nicht untätig und doch hat sich die Suche nach einer Wohnung als wahnsinnig zeit- und nervenaufreibend herausgestellt. Wir hätten uns gerne mehr Verständnis von unserem Vermieter erhofft und wünschen diese Tortur niemandem.“

Wissenswertes: Unterstützung haben Xenia Weimer und Konstantin Kampen auch von dem Mieterverein Düsseldorf erhalten, der die rechtliche Auseinandersetzung bis zum Gericht für das Erkrather Paar abgewickelt hat.

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