Ehrenamtliche Schiedspersonen gesucht

Stadt Erkrath

Symbolbild Recht: WilliamCHO, Pixabay

Ehrenamt für Schlichtungsverfahren

Die Stadt Erkrath sucht für die Schiedsamtsbezirke I (Alt-Erkrath und Unterfeldhaus) sowie II (Hochdahl) interessierte Erkratherinnen und Erkrather, die sich bei der Bewältigung alltäglicher Konflikte als Schiedspersonen engagieren möchten. Die ehrenamtliche Tätigkeit hat eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, da bürgerliche Streitigkeiten durch moderierte Schlichtungsgespräche meist einvernehmlich gelöst werden können – schnell, unbürokratisch und ohne ein Gerichtsverfahren.

Bewerberinnen und Bewerber sollen für die Ausübung dieses Ehrenamtes zwischen 25 und 75 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben und nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Des Weiteren müssen interessierte Personen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, dürfen nicht unter Betreuung stehen und müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Daneben sollten sie fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Interessierte sollten bei der Bewerbung deutlich machen, ob sie sowohl das Amt der Schiedsperson als auch das der stellvertretenden Schiedsperson antreten würden. Vor Ausübung des Ehrenamtes werden die gewählten Schiedsmänner und Schiedsfrauen in einem entsprechenden Einführungslehrgang geschult.

Erkratherinnen und Erkrather, die sich für das Amt der Schiedsperson interessieren, können sich bis spätestens 30.06.2026 schriftlich beim Fachbereich Einwohner · Ordnung der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, bewerben. Alternativ ist die Bewerbung auch per Mail an ordnung@erkrath.de sowie über ein Online-Formular unter www.beteiligung.nrw.de/portal/erkrath möglich. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Wahl zur Schiedsperson gilt für fünf Jahre und soll am 01.10.2026 in der Sitzung des Erkrather Stadtrats erfolgen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*