Das von der BmU angestoßene Kartellverfahren zwingt E.ON zu Rückzahlungen – aber viele Fragen müssen noch geprüft werden.
Die BmU hat sich im Mai 2020 an die Landeskartellbehörde gewendet, um eine kartellrechtliche Überprüfung der Fernwärmepreise zu erwirken. Das gelang auch mit Unterstützung vieler FernwärmekundInnen. Für die Jahre 2017-2019 hat die Landeskartellbehörde nun eine Entscheidung getroffen. E.ON muss nun Rückzahlungen leisten, allerdings ist die Höhe und die Begründung, sofern sie vorliegt, noch nicht nachvollziehbar. Überraschend ist die Information, dass (angeblich) in einem Eigenheimtarif eine Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen bestanden haben soll, also gar kein Monopol vorläge.
Auch 2020 wurde hier ein überhöhter Preis festgestellt, aber deswegen nicht überprüft. Kunden die proaktiv nach alternativen Preisen gefragt haben wurde aber angabegemäß im Gegenteil mitgeteilt, es gäbe keine Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen. Falls sich Kunden finden, die bestätigen können, dass Ihnen von E.ON zwei unterschiedliche Preismodelle zur Auswahl angeboten wurden, bitten wir freundlichst um Mitteilung. Wir hören das zum ersten Mal und halten das bis zum Beweis des Gegenteils für eine Schutzbehauptung. Zudem sieht die BmU das Verfahren der Mischpreis- und Clusterbildung durch die Kartellbehörde kritisch, dies führt zu ‚Gestaltungsspielräumen‘.
In der Anlage finden Sie den Bescheid der Kartellbehörde Wir warten auch noch wie beim Bundeskartellverfahren darauf, welche anderen Fernwärme aufgrund dieser Initiative preisauffällig waren (das müsste ja aufgrund der Ergebnisse eine beträchtliche Zahl sein) und welche Gesamtsummen die Versorger jeweils erstatten müssen. So geht Transparenz. Weitere Fragen sind offen, welche wir versuchen mit der Landeskartellbehörde abzuklären. Bezüglich der Abrechnung 2021 hat die BmU zusätzlich zu den rechtlichen Bedenken zur Gültigkeit der Preisanpassungsformel auch die Landeskartellbehörde gebeten, die von Dr. Hermann Lossau dort bereits frühzeitig angeregten Prüfungen mit Vorrang zu betreiben, da die jüngeren Abrechnungen für viele BürgerInnen existenziell bedrohliche Ausmaße annehmen. Es muss der begründete Verdacht ausgeräumt werden, dass e.on sich 2021 und 2022 erheblicher Übergewinne bedient.
Bescheid der Kartellbehörde
Zum Bezug auf die von Dr. Hermann Lossau ans Kartellamt gerichtete Beschwerde sagte uns dieser: „Ich habe das gleiche Schreiben erhalten, das allerdings zusätzlich den Absatz ‚Hinsichtlich Ihrer Beschwerde zu den Preisen für die Fernwärme im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl für 2021 werden wir gesondert auf Sie zukommen‘.“ Dr. Hermann Lossau hofft, dass sich viele Fernwärmekunden der neuen Interessenvertretung Fernwärme anschließen und so vielleicht auch durch den direkten Vergleich von erhaltenen Fernwärmerechnungen mehr Transparenz zu den abgerechneten Preisen zu schaffen.“ Im November 2022 wandte sich Dr. Lossau diesbezüglich auch mit einem Schreiben an den Bürgermeister. „Leider habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten“, bedauert er, die zeitliche Verzögerung einer Antwort.
Hinweis der BmU: Falls Sie den Emailverteiler der BmU zum Thema Fernwärme nutzen wollen, schreiben Sie an bmu@bmu-erkrath.de. Falls Sie den Emailverteiler der von der BmU unabhängig agierenden, zu gründenden Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl nutzen wollen: schreiben Sie an osterwind-erkrath@t-online.de. Natürlich können Sie sich auch in beiden Verteilern anmelden.
Hilfreiche Links auf der Homepage der BmU Erkrath:
Hinweise zur Rechnung 2021 sowie den Abschlagszahlungen
Muster* zu einem Widerspruch zur Rechnung 2021
Muster* zu einer Eingabe bei der Landeskartellbehörde
Muster* zu einem Widerspruch bezüglich des Abschlages 2023
Musterberechnung für die Reduzierung des Grundanschlusswertes
*Bei den Musterschreiben handelt es sich nicht um einen juristischen Rat, sondern um Hinweise, deren Anwendbarkeit jede(r) selber prüfen oder durch einen Juristen des Vertrauens prüfen lassen mag.
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