Die Polizei warnt vor sogenannten “Schock”-Anrufen

Symbolbild: Vorsicht vor Gaunern am Telefon

Achtung, Trickbetrüger!

Aus aktuellem Anlass möchte die Polizei im Kreis Mettmann vor sogenannten “Schock”-Anrufen warnen, die insbesondere am Dienstag (08. September 2020) vermehrt in Erkrath, aber auch in anderen Städten des Kreises, verzeichnet wurden.

Die professionell agierenden Anrufer täuschen derzeit eine besonders perfide Notlage vor: Der Anrufer gibt sich als vermeintlich nahestehender Angehöriger aus, der soeben einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ein Kind zu Tode gekommen sei. Er gibt den zum Teil vollkommen geschockten Angerufenen gegenüber an, auf dem Weg in die Justizvollzugsanstalt oder einem anderen polizeilichen Gewahrsam zu sein und nun dringend Bargeld zur Begleichung der Kaution zu benötigen.

Die Seniorinnen und Senioren werden zum Teil mit im Hintergrund weinenden vermeintlichen Angehörigen massiv unter Druck gesetzt. Die Anrufer sind dabei skrupellos und schrecken auch vor der oftmals fragilen gesundheitlichen Situation der Seniorinnen und Senioren nicht zurück. Mittels wechselnder Gesprächspartner, die sich unter anderem auch als ermittelnde Polizeibeamte ausgeben, wird der Druck auf die späteren Opfer erhöht, um so eine Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen zu erreichen.

In allen Fällen haben es die betrügerischen Anrufer gezielt auf die Finanzen und Wertgegenstände der Angerufenen abgesehen. Sobald sich Angerufene zur Hilfe für den “notleidenden Angehörigen” bereit erklären, wird ein Bote angekündigt, der sich nur wenig später persönlich meldet, dabei oft mit einem am Telefon zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld oder andere Werte der betrogenen Opfer abholt.

Besonders dreist ist die Tatsache, dass die Täter dabei in der Lage sind, über ausländische Telefonanbieter jede beliebige Nummer im Display des Angerufenen einzublenden – auch die 110.

Zur Prävention gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann erneut folgende Tipps und Hinweise zum Schutz vor Telefonbetrug:

  • Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf. Auflegen ist nicht unhöflich!
  • Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen. Beenden Sie das Gespräch, in dem Sie den Hörer auflegen oder auf Ihrem Mobiltelefon die entsprechende Taste drücken. Rufen Sie dann unmittelbar die Polizei unter 110 an und schildern Sie den Sachverhalt.
  • Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Die Polizei wird Sie niemals auffordern, Wertsachen und Geld an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben.
  • Halten Sie nach finanziellen Forderungen unbedingt Rücksprache mit anderen Familienmitgliedern. Rufen Sie Ihre(n) Verwandte(n), Bekannte(n) selbstständig an, unter der Rufnummer, die sie bei eigenveranlassten Gesprächen üblicherweise wählen und besprechen Sie die Angelegenheit in Ruhe.
  • Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.
  • Ihr Ansprechpartner: In Notfall immer die Rufnummer 110

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