
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Erkrath hat einen Antrag zur Einführung eines jährlichen Konnexitätsberichts eingebracht.
Anlass ist der Haushaltsplanentwurf 2026/2027, der erhebliche Defizite ausweist und ab dem Jahr 2028 eine mehrjährige Haushaltssicherung in Aussicht stellt. Aus Sicht der Linken greift diese Darstellung jedoch zu kurz, da sie die strukturellen Ursachen der finanziellen Schieflage nicht ausreichend berücksichtigt.
Konnexität bezeichnet das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip, wonach Bund und Land die Kosten tragen müssen, wenn sie den Kommunen neue Aufgaben übertragen oder bestehende Aufgaben ausweiten. Dieses Prinzip ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung Nordrhein- Westfalen festgeschrieben. In der kommunalen Praxis wird es jedoch häufig nicht vollständig umgesetzt, was zu erheblichen Belastungen der städtischen Haushalte führt.
Die Stadt Erkrath erfüllt zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Jugendhilfe, Bildung, Integration und Klimaschutz. Diese Aufgaben sind gesellschaftlich notwendig und politisch unstrittig. Ihre Finanzierung kann jedoch nicht dauerhaft von der Stadt allein gestemmt werden, wenn die vorgesehenen Erstattungen durch Bund und Land die tatsächlichen Kosten nicht abdecken.
„Unsere Haushaltsprobleme sind nicht hausgemacht“, erklärt Markus Lenk, Sprecher der Linken im Erkrather Stadtrat. „Die Stadt kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach, übernimmt Verantwortung und investiert in wichtige Zukunftsaufgaben. Unser Haushalt wäre mehr als ausgeglichen, wenn das Konnexitätsprinzip eingehalten würde.“
Mit dem beantragten Konnexitätsbericht soll künftig jährlich transparent dargestellt werden, welche Pflichtaufgaben die Stadt wahrnimmt, welche Kosten dabei tatsächlich entstehen und in welchem Umfang diese durch übergeordnete staatliche Ebenen finanziert werden. Ziel ist es, die Ursachen der Haushaltsdefizite sachlich offenzulegen und eine fundierte Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen.
„Bevor über Kürzungen oder eine Haushaltssicherung diskutiert wird, muss klar sein, wo die finanzielle Verantwortung liegt“, so Lenk weiter. „Die Aufgaben sind wichtig und richtig, aber ihre Finanzierung darf nicht dauerhaft auf die kommunale Ebene abgewälzt werden.“ Siehe auch: https://www.dielinke-erkrath.de/konnexitaet-statt-kuerzungen/)
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Der Antrag auf Einrichtung eines operativen Ziels in 16.01 des Haushalts
Produktgruppe 16.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen
Operatives Ziel: Zur Sicherstellung einer transparenten und nachhaltigen Haushaltssteuerung wird jährlich ein Konnexitätsbericht erstellt.
Zielinhalt: Der Konnexitätsbericht stellt für alle gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Erkrath die tatsächlichen Aufwendungen den hierfür erhaltenen Zuweisungen und Erstattungen von Bund und Land gegenüber und weist bestehende Finanzierungslücken aus.
Umsetzung: Alle Fachbereiche wirken an der Erstellung des Konnexitätsberichts mit und liefern die erforderlichen Angaben zu Kosten, Erstattungen und rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Pflichtaufgaben.
Berichtswesen: Der Konnexitätsbericht wird dem Rat der Stadt Erkrath jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen als gesonderte Ratsvorlage vorgelegt.
Zielhorizont: jährlich ab Haushaltsjahr 2026/2027
Begründung:
Der Haushaltsplanentwurf 2026/2027 der Stadt Erkrath weist strukturelle Defizite aus, die maßgeblich auf nicht auskömmlich finanzierte Pflichtaufgaben zurückzuführen sind. Eine systematische und transparente Darstellung dieser Finanzierungslücken erfolgt bislang nicht.
Die Einführung eines jährlichen Konnexitätsberichts ist erforderlich, um die tatsächlichen Kosten kommunaler Pflichtaufgaben den erhaltenen Zuweisungen von Bund und Land gegenüberzustellen und bestehende Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip sichtbar zu machen. Dies ist Voraussetzung für eine sachgerechte Haushaltsbewertung und eine verfassungsrechtlich gebotene Interessenvertretung der Stadt.
Die Verankerung des Konnexitätsberichts als operatives Ziel in der Produktgruppe 16.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ ist sachgerecht, da es sich um eine zentrale Aufgabe der Haushaltssteuerung handelt.
Der Konnexitätsbericht dient nicht der Vorbereitung von Kürzungen, sondern der Wahrung kommunaler Selbstverwaltung und der Durchsetzung geltenden Verfassungsrechts.

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