Der Widerstand gegen die Giftgas-CO-Pipeline geht weiter

Stopp Bayer-COvestro-Pipeline Initiativen

Symbolbild Pipeline: douchewand/ Pixabay

Von wegen letzte Schritte zur „Inbetriebnahme“ hinter den Kulissen

COvestro möchte den Eindruck erwecken, dass zur CO-Pipeline „nicht mehr angefochten“ werden kann. Das ist schlicht falsch. Denn das gilt nur für die vorgelegte Planungen. Das sind die ursprüngliche Planfeststellung aus dem Jahr 2007 und die in 2012 nachgeschobene Planänderung.

Da es bei den Bauarbeiten Mängel und Fehler gab, die bisher nur zum Teil nachgearbeitet wurden, sind dazu noch etliche Fragen offen. Und was bei den noch ausstehenden Arbeiten entlang der Giftgas- Pipeline noch passiert, ist offen und jetzt noch nicht absehbar.

Auch in der von COvestro jetzt zitierten Abstimmung zum Alarm – und Gefahrenabwehrplan hat es schon im Jahr 2008 massiven Widerspruch der Rettungskräfte in den „Trassengemeinden“ gegeben. Die Kritikpunkte wurden in 2024 von Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann, in Abstimmung mit allen „Trassengemeinden“ zusammengefasst.

Einige dieser 15 Kritikpunkte sind unten dargelegt.
COvestro scheint mit ihren Ausführungen vor allem von dem Fakt ablenken, dass die von Bayer im Jahr 2010 zugrunde gelegte Ausbreitungsrechnung (siehe Grafik unten) nicht den einschlägigen DIN- Vorgaben folgt, sondern eigenen Bayer-Regeln. Die Auswirkungen bei richtiger Berechnung würde die „Unmöglichkeit“ von Rettungsversuchen noch deutlicher machen. Damit wäre eher von über 100.000 potentiell Betroffenen allein im Kreis Mettmann auszugehen.

Also es steht noch viel Arbeit vor Covestro/ADNOC, wenn sie dieses Hochrisiko-Projekt unter diesen Gesichtspunkten überhaupt weiter betreiben wollen?

Also es noch viel zu tun und es erscheint sogar unnötig. Denn Covestro war schon vor der Übernahme durch ADNOC auf dem Weg, Kunststoffe auch ohne den Weg über das giftige CO zu produzieren.

Für weitere Auskünfte und Informationsmaterial wenden Sie sich gerne an unseren u. g. Kontakt.

Nur einige der 15 Kritik-Punkte:

  • Der vorgelegte AGAP (Alarm und Gefahrenabwehrplan aus dem Jahr 2008) habe das „Stadium eines Entwurfes nie verlassen“. Deshalb seien „weiterhin verschiedene Sachverhalte und Fragestellungen zu klären“. Außerdem ergeben sich „aus der fortgeschrittenen Zeit geänderte Rahmenbedingungen, welche im AGAP zu berücksichtigen sind:“.
  • die für die Ausbreitungsberechnung wichtige Inversions-Wetterlage soll wegen eines angeblichen „Redaktionellen Fehlers“ verschoben, obwohl die vorher eingerechnete Sperrschichthöhe von 20 Meter den VDI-Richtlinien entspricht und nicht die nunmehr von Covestro ausgedachten 100 Meter.
  • Das Ausblenden des Vollbruchs wird besonders wegen der jüngeren Ereignisse an Gasleitungen als nicht akzeptabel gesehen.
  • Es sind genaue Daten zur exakten Lage der Leitung, Trassenpläne zu den Ausbreitungsrechnungen notwendig, abgestimmt auf definierte Gefahrenbereiche, Klima- und Lufttechnik betroffener Gebäude sowie die Gefährdung von Personen in den Gebäuden (siehe unten das von Bayer schon 2010 veröffentlichte Katastrophen-Scenario)
  • Auch die „Orodierung“ des CO wird angeregt, damit das Gas überhaupt gerochen werden kann – von den betroffenen Anwohner*innen und den Rettungskräften.
Bild: Stopp Bayer-COvestro-Pipeline Initiativen

Jetzt sind nicht nur die Kommunen sondern auch Landes- und Bezirksregierung gefragt, endlich ihren Job zur Gefahrenabwehr im Sinne der Anwohner*innen zu machen!

Das werden wir beharrlich weiter einfordern!

Viele Lücken und Fehler müssen in dem AGAP – Verfahren noch abgestellt werden, wenn das denn überhaupt gelingt? Es bleibt bei derzeit mindestens 15 Fragezeichen, die der Kreis Mettmann in Abstimmung mit den Trassenkommunen – eingebracht hat.
Das oben dargestellte Katastrophen-Szenario im AGAP darf nicht ausgeblendet werden?
Es kann nicht sein, dass hunderte Menschen dem Wunsch von Covestro/ADNOC? geopfert werden?

Kontakt: Dieter Donner | Pressekoordinator der Stopp Bayer-CO-Pipeline Initiativen | Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf | Humboldtstraße 64 | 40723 Hilden | Telefon (02103) 65030 | dietersdonner@arcor.de

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