Der Nachtragshaushalt ist genehmigt, aber …

von Ria Garcia

Foto: blende12 / Pixabay

Die Haushaltsverfügung des Landrates bestätigt die politische Einschätzung der BmU Erkrath vollkommen: „ein Haushaltsausgleich ist nicht mehr absehbar“, wendet sich die BmU Fraktion an die Presse und damit an die Öffentlichkeit.

Während der Landrat auf der ersten Seite des Schreibens zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erkrath für das Haushaltsjahr 2025 den vorgelegten Nachtragshaushalt genehmigt, mahnt er auf der zweiten Seite zur Sparsamtkeit, weil der Nothaushalt droht.

„Folgerichtig verlangt der Landrat vom Stadtrat  im Jahr nach der Kommunalwahl den Einstieg in ein Haushaltssicherungskonzept. Dabei zeigt er auf, dass mit 4,9 % Reduktion der allgemeinen Rücklage die Auslöseschwelle zur gesetzlichen Haushaltssicherung von 5 % nur gefährlich knapp unterschritten ist. Der Haushaltsplan ist nur noch knapp genehmigungsfähig. Die Aufstellung eines erfolgreichen Haushaltssicherungskonzeptes erfordert, dass innerhalb von 10 Jahren ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Die Chance dafür sieht der Kämmerer der Stadt Erkrath Thorsten Schmitz aber nicht mehr. Die BmU hat bereits in ihrer Stellungnahme zum Haushalt 2025 auf die dramatische Situation hingewiesen“, schreibt Fraktionsvorsitzender Bernhard Osterwind dazu.

Die bittere Botschaft sei, dass Erkrath in den Nothaushalt schlittere und dann nur noch Geld für die Pflichtaufgaben der Stadt ausgegeben werden dürfe. „Das ist das Ergebnis der letzten 10 Jahre Erkrather Schuldenkoalition. Im Gegensatz zur Berliner Schuldenkoalition sind wir in Erkrath bereits fast am Ende des Weges angekommen“, so Osterwind.

Kommentar: Für Erkrath bleibt angesichts der genannten Zahlen zu hoffen, dass aus dem beschlossenen Sondervermögen für Infrastrukturprojekte genügend auch in der Stadt Erkrath ankommt. Andernfalls wird es in den kommenden Jahren wohl eng.

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