Bürgerin fühlt sich nicht ernst genommen

Das von Sabine Börner zur Verfügung gestellte Bild zeigt die bemängelte Gehwegstelle auf der Hildener Straße.

Eine Bürgerin hat die ‘tellme Mängel-App’ getestet und ist über die Antwort der Verwaltung verwundert.

Vorab: Die Mängel-App funktioniert und die entsprechende Fachabteilung geht der Meldung offensichtlich auch nach. Nicht immer wird allerdings Abhilfe geschaffen.

Sabine Börner hatte die App genutzt, um auf den unbefriedigenden Zustand eines Gehwegs auf der Hildener Straße aufmerksam gemacht. Ein Busch ragt – zwar schön in Form geschnitten – auf der einen Seite weit in den Gehweg hinein, während auf der Straßenseite des Gehwegs parkende Autos den Gehweg zusätzlich verengen. “Die Verwaltung indes sieht keine Handlungsnotwendigkeit”, schreibt sie uns. Sie fühlt sich nicht ernst genommen. Den Text der erhaltenen Antwort auf ihre Mängel-Meldung hat Sabine Börner uns geschickt:

“Ich habe in der Zwischenzeit eine Rückmeldung aus dem zuständigen Fachbereich erhalten, die ich Ihnen gerne weitergeben möchte.
Eine Überprüfung vor Ort durch den Kollegen hat ergeben, dass der Gehweg mit eingewachsenem Busch ca. 150 cm bis 155 cm breit ist. Sollten noch parkende Autos auf den Gehweg ragen, bleibt ein Bereich von über 1 m. Dies ist nicht “schön”, aber wird nicht als Hindernis angesehen.  
Ein Rückschnitt auf Flucht der Grenze wäre der Tod des Busches. Daher wird dort erst einmal keine Maßnahme gesehen. Sollte der Bewuchs zukünftig mehr werden, muss der Busch wohl entfernt werden. Der Busch ist auch nicht verwildert und wurde schon jahrelang (wahrscheinlich vom Blumenladen) in Form gehalten.
Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

Die unbefriedigende Antwort auf Ihre Mängelmeldung ließ Sabine Börner keine Ruhe. “Auf Nachfrage beim Blumenhandel wurde mir mitgeteilt, dass man den Busch selbstverständlich zurück schneiden könne. Bei mir erweckt die Antwort den Anschein, dass man als Bürgerin dieser Stadt lästig ist. Wieso dürfen parkende Autos weit in den Gehweg reinragen? Ab wann ist ein Zustand unzumutbar? Immerhin ist ja der Bußgeldkatalog im Verkehrsbereich aktualisiert worden, gibt es hier keine Möglichkeiten? Die Situation auf der Hildener Straße ist ja kein Einzelfall, auch auf anderen Straßen gibt es ähnliche Beispiele”, fragt sie sich. Ähnliche Beispiele, die Fußgängern und Radfahrern den ihnen ursprünglich zugedachten Raum einengen, hätte auch schon der ADFC mit seiner Aktion ‘Ausgraben von Radwegen’ aufgedeckt.

Reicht ein Meter Fußwegbreite aus?

Im ersten Moment könnte man geneigt sein ‘ja’ zu sagen. Wir haben mal versucht uns vorzustellen, was das für die jeweiligen Fußgänger oder Rollstuhlfahrer bedeuten könnte. So ist etwa ein Zwillingskinderwagen bis zu 105 Zentimeter breit. Ein E-Rollstuhl oder auch normale Rollstühle für etwas schwergewichtiger Rollstuhlfahrer ist zwischen 62 und 70 Zentimeter breit. Das sind nur Werte zweier Beispiele, die wir recherchiert haben. Wirft man einen Blick auf die Barrierefreiheit gibt es mit der DIN 18040-1 Angaben zu Verkehrs- und Bewegungsflächen. Diese müssen für für die Personen bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben, wobei sich Bewegungsflächen überlagern dürfen. Berücksichtigt werden dabei Personen, die zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe unterwegs sind. Gehwege sollten demnach 150 Zentimeter oder breiter sein. (Mehr Infos auf nullbarriere.de)

Aus der Antwort der Verwaltung geht hervor, dass der Gehweg auf der Hildener Straße diese Anforderungen grundsätzlich erfüllen würde, wenn nicht besagter Busch weit in den Gehweg ragen würde und nicht parkende Autos das auf der anderen Seite ebenso täten. Abhilfe könnten ein (möglicher Weise rundum) Rückschnitt des Busches und eventuell schmale Pöller an der Straßenseite schaffen, die verhindern das PKWs soweit in die Parkbuchen fahren, dass ein Teil des Fahrzeugs über den Gehweg ragt.

Bleibt die spannende Frage: Müssen Fußgänger hinnehmen, dass der ihnen zugedachte Bewegungsraum eingeengt wird, während im Rahmen der Verkehrswende überall darauf gehofft wird, dass weniger PKWs genutzt werden, Menschen mehr zu Fußgehen, Radfahren, öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollen?
Was denken unsere Leser über dieses Beispiel und die Situation im Allgemeinen?

3 Kommentare

  1. Warum soll das der Tod des Busches sein? Zurück schneiden schadet denen nicht.sonst wären schon alle Büsche im öffentlichen Raum verschwunden. Die Antwort der Stadt ist schwach. Das mindeste wäre es, den Buschbesitzer zu bitten, das er den Busch zurück schneidet. Das muss eh bald passieren, da Büsche weiter wachsen und spätestens dann, wenn er in den parkenden Autos Kratzer im Lack verursacht, ist Schluß mit Lustig. Das kostet nichts und die Sache wäre erledigt.

  2. CDU, Bürgermeister und Verwaltung interessiert nicht für Fußgänger und Radfahr. Gruß Rathelbecker Weg mit Mülltonnen + Busch + Autos auf Gehweg.

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