Bürgerbegehren zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe

Bürgerinitiative Neanderhöhe

Neanderhöhe Foto: TB / Archiv

Nach der Beratung ihres Bürgerantrages zur Verpachtung der Gewerbeflächen auf der Neanderhöhe im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Erkrath waren die Antragsteller Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink sehr überrascht über den offenen Diskussionsverlauf und das anschließende Abstimmungsergebnis.

Zwar wurde Ihr Antrag mit einer knappen Mehrheit von acht zu sieben Stimmen abgelehnt, dass aber neben den Grünen auch FDP und SPD zu Befürwortern ihres Antrags wurden, hat die Initiatoren richtiggehend begeistert.

„Das knappe Ergebnis zeigt uns, dass es keine eindeutige Meinung gibt. Und da es sich um ein Thema von entscheidender Wichtigkeit für die städteplanerische und wirtschaftliche Zukunft der Stadt Erkrath handelt, sind wir der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden sollte“, stellten die Antragsteller nach der Sitzung vom 11. Februar 2020 entschieden fest.

Zu diesem Zweck wollen sie nun ein Bürgerbegehren starten. „Dass das Erbbaurecht ein sehr abstraktes Thema mit viel Erklärungsbedarf ist, wissen wir“, erklärt Philipp Kloevekorn. „Dass wir es dennoch geschafft haben, fast die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses zu überzeugen, zeigt uns, dass wir auch in der Bürgerschaft viele Befürworter für unseren Vorschlag finden werden.“ Es gehe ihnen darum, dass die Stadt Erkrath immer Eigentümer der in Rede stehenden Gewerbeflächen bleibe, erklärt Elmar Stertenbrink. So habe die Stadt, egal was auch passiere, immer das Ruder auf der Neanderhöhe in der Hand, und bei Leerstand könne schneller wieder neues Gewerbe angesiedelt werden. „Letztlich lassen sich so auch in der Zukunft die weiteren Freiflächen entlasten“, ergänzt Sabine Börner. „Und die Natur behält ihren Platz in Erkrath.“

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