Rechtliche Stellungnahme kommt zum Ergebnis, dass Bürgerbegehren nicht zulässig sei
Die Bürger sollten darüber entscheiden, ob die Grundstücke auf der Neanderhöhe verkauft oder im Rahmen der Erbbaurechts verpachtet werden sollten, so die Idee der drei Erkrather Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink.
In der Stadtratssitzung am 18.06.2020 soll nun endlich über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens beschlossen werden. Hierzu hat die Stadtverwaltung eine juristische Stellungnahme bei der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen aus Köln eingeholt. „Leider kommt die Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass unser Bürgerbegehren unzulässig sei“, erklärt Philipp Kloevekorn. „Dies ärgert uns, da offenbar der Kanzlei nicht alle relevanten Fakten vorlagen“, so der Mitinitiator weiter.
Die Kanzlei geht bei der Begründung nämlich davon aus, dass der Stadtrat bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan seinerzeit beabsichtigt habe, die städtischen Grundstücke ausschließlich zu verkaufen. In dem Fall würde das Bürgerbegehren eine deutliche Änderung des Bebauungsplanes bedeuten. „Tatsächlich ist dies jedoch ganz eindeutig nicht der Fall“, führt Kloevekorn weiter aus. Der Stadtrat habe, sicher auf Empfehlung der BMU, selbst erst vor kurzem beschlossen, dass das Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf sogar zu bevorzugen sei und eben dieser Beschluss war der Anwaltskanzlei vermutlich nicht bekannt. „Wir haben die Verwaltung auf diesen Umstand hingewiesen und hoffen sehr, dass die juristische Stellungnahme überarbeitet wird, damit nicht erneut ein Bürgerbegehren abgelehnt und die Bürger vor den Kopf gestoßen werden“, so die Inititatoren.
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