Klaus Wiener zu verhinderten Mehrbelastungen für heimisches Ehrenamt
Im Juni hat die Bundesregierung das Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht. Was unspektakulär klingt, hat erhebliche Unruhe bei Kommunen und Sportvereinen ausgelöst. Knackpunkt ist eine für Sport- und Musikvereine benachteiligende Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung. Auf CDU-Initiative hin konnte nun erreicht werden, dass der entsprechende Passus im Gesetz gestrichen wird.
Dazu erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Klaus Wiener: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese unbedachte Benachteiligung zu verhindern und Kostenbelastungen in unabsehbarer Höhe für unsere Vereine zu stoppen. Ich bin mit vielen Ehrenamtlern und hauptamtlichen Vereinsmitgliedern regelmäßig im Austausch. Sehr schnell wurde bei diesen Gesprächen klar, dass die geplante Regelung aus dem Finanzministerium unseren Vereinen massiv schaden würde. Im Bundestag haben wir als Union unmittelbar im zuständigen Finanzausschuss eine Initiative hierzu auf den Weg gebracht.
Auch die Bundesländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Hessen, haben über den Bundesrat Druck auf die Bundesregierung aufgebaut. Letztendlich hat das gemeinsame Wirken dazu geführt, dass wir im Finanzausschuss des Bundestages die Regelung in der vergangenen Woche kippen konnten. Ein wichtiger Erfolg für unsere Vereinslandschaft und das Ehrenamt im Südkreis.“
Hintergrund: Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Neufassung der Steuerbefreiung für die Überlassung von Sportanlagen (§ 4 Nr. 22 UStG) geplant. Kommunen und Sportvereine hätten nachträglich den Vorsteuerabzug zurückzahlen müssen, die effektiven Kosten laufender Projekte wären um bis zu 19 % gestiegen und zukünftige Projekte hätten möglicherweise nicht mehr realisiert werden können.
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