Bauvorhaben Düsseldorfer Straße 1 sorgt für Widerspruch bei Anwohnern

Horst Dürscheidt begründete im Ausschuss für Umwelt und Planung seinen Bürgerantrag zum Bauvorhaben Düsseldorfer Str. 1. Foto: RG

Bereits am 27. August hatten Bewohner der Häuser Düsseldorfer Straße 2-6 einen Widerspruch gegen die Geschosshöhe des Bauvorhabens eingebracht. Vergangene Woche wurde das Thema in der Politik diskutiert.

Horst Dürscheidt, der ebenfalls Anwohner der Düsseldorfer Straße ist, brachte einen Bürgerantrag in den Ausschuss für Umwelt und Planung ein und erläuterte im Ausschuss die Bedenken der Anwohner. Auch seinen Missmut über den Umgang mit den Bürgern, zuletzt auch ihm selbst, in Bezug auf Kommunikation drückte er aus. So sei etwa auf den Widerspruch der Anwohner vom 27. August 2021 erst am 11. Oktober eine Antwort eingegangen, die die Anwohner darüber belehrte, dass es die Widerspruchsmöglichkeit in dieser Art in der Verwaltungsgerichtsordnung bereits seit 2007 nicht mehr gebe. Alternativ bliebe die Möglichkeit der Klage. Die Klagefrist laufe aber am 12. Oktober 2021 (am Tag nach Erhalt des Schreibens) ab.

Ähnlich erging es Horst Dürscheidt dann selbst. Nachdem er einen Antrag zur Begrenzung der Geschossigkeit des Bauvorhabens Düsseldorfer Straße 1 eingebracht hatte, erhielt er erst auf mehrfache Nachfragen Nachricht, wann dieser Bürgerantrag behandelt wird. In seinem Bürgerantrag forderte Dürscheidt eine Begrenzung der Geschosse auf vier plus ein Staffelgeschoss (1), einen größeren Abstand zur Fahrbahn (2), Schutz der Baumreihe (3) und unter Punkt (4) wünschte er sich, dass der Bauantrag für die Düsseldorfer Straße 1 den Bürgern erläutert werden soll.

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Bürgerantrag lautete knapp: “Der Ausschuss für Umwelt und Planung lehnt die Anträge 1, 2, 3 und 4 ab.” In einer Sachdarstellung führte die Verwaltung ausführlich aus, warum aus Verwaltungssicht so entschieden werden müsse.

Peter Knitsch machte darauf aufmerksam, dass gerade bei einem vorherigen Tagesordnungspunkt, bei dem es ums Klimaanpassungskonzept ging, klar geworden sei, dass sich eine Bebauung mit Blick auf Hochwasserrisiko- oder Flutgebiete an dieser Stelle eigentlich verbiete. “Dass damals kein Bebauungsplan aufgestellt wurde, erweist sich heute als Nachteil.” Außerdem sei die Auskunft der Verwaltung, dass die Klagefrist für die Anwohner abgelaufen sei, formal falsch, da noch kein Vorbescheid ergangen sei. Erst bei dessen Erhalt beginnt die Klagefrist. Auch die Ansicht der Verwaltung, dass für Horst Dürscheidt kein Recht auf Akteneinsicht bestehe, teile Knitsch nicht. Hier greife aus seiner Sicht das Informationsfreiheitsgesetz.

Uli Schimschock führte mit Kenntnis der Grundstücklage aus, dass das Grundstück von einem Hochwasser nicht betroffen sein würde. “Einzig, wenn dort eine Tiefgarage geplant würde, bestünde die Gefahr, dass diese vollläuft.” Detlef Ehlert wies darauf hin, das Ausschuss und Rat gar keinen Einfluss auf die Geschossigkeit mehr nehmen können, da bereits ein Bauvorantrag gestellt ist. “Das zöge eine Klage nach sich”, mutmaßte er. Knitsch führte an, dass Grüne mit BmU und Linken einen Antrag gestellt hatten, um einen Bebauungsplan aufzustellen, mit man auch auf die Preisigkeit der Wohnungen hätte Einfluss nehmen können. Nun sei zu befürchten, dass hier wieder nur hochpreisiger Wohnraum entstehe. Für ihn entstünde der Eindruck, dass die Verwaltung so argumentiere, dass gebaut wird, wo die Verwaltung möchte, das gebaut wird. Bernhard Osterwind erinnerte daran, dass die Verwaltung damals argumentiert hätte, ein Bebauungsplan könnte in dem Gebiet nicht aufgestellt werden. Das wäre dann eine Verhinderung. Genau das schlage die Verwaltung nun aber beim Tagesordnungspunkt ‘Alter Bahnhof Hochdahl’ vor. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Düsseldorfer Straße zu beschließen, wäre das einzig richtige gewesen, glaubt er, denn dann bräuchte man auch keinen monetären Schaden zu befürchten.

Es folgte die Abstimmung des Bürgerantrags. CDU, SPD, FDP und AfD folgen gegen die Stimmen von Grünen, BmU und Linken dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und so wurde der Bürgerantrag mehrheitlich abgelehnt.

“Es ist mir nicht leicht gefallen meinen Antrag vor dem Ausschuss zu begründen”, erzählte uns Horst Dürscheidt anschließend. Übung hätte darin nicht mehr. Aber gar nichts zu unternehmen sei auch keine Option gewesen. Ob die Anwohner der Düsseldorfer Straße nun von ihrem Klagerecht, mit unklarem Ausgang, Gebrauch machen werden, bleibt offen.

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