81-Jährige durch mehrere Stichverletzungen verstorben

Kreispolizei Mettmann

Symbolbild: Kreispolizeibehörde Mettmann

Mettmann | *Update unterhalb* Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal und der Kreispolizeibehörde Mettmann.

Am Montagabend, 4. August 2025, wurde eine 81-Jährige schwer verletzt in ihrer Mettmanner Wohnung aufgefunden. Trotz einer sofort eingeleiteten Versorgung durch alarmierte Rettungskräfte verstarb die Seniorin noch an der Einsatzörtlichkeit. Im Zuge erster Ermittlungen ergab sich noch vor Ort ein Tatverdacht gegen eine 60-jährige Deutsche. Einsatzkräfte der Polizei nahmen die Frau vor Ort vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 19:45 Uhr alarmierte eine Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses an der Elberfelder Straße die Feuerwehr, nachdem sie aus der Wohnung einer 81-Jährigen verdächtige Geräusche bemerkt hatte.

Schnell vor Ort eingetroffene Rettungskräfte trafen die durch mehrere Stichverletzungen schwer verletzte Seniorin in ihrer Wohnung an und versorgten sie erstmedizinisch. Dennoch konnte leider nicht verhindert werden, dass die 81-Jährige noch vor Ort ihren schweren Verletzungen erlag.

Im Rahmen erster Ermittlungen der Einsatzkräfte der Polizei ergaben sich Hinweise auf ein Tötungsdelikt. In dessen Folge wurde eine 60-jährige Deutsche, die sich zu Besuch in dem Mehrfamilienhaus aufgehalten hatte, vorläufig festgenommen. Die kriminalpolizeilich bisher nicht in Erscheinung getretene Mettmannerin wurde zur Polizeiwache gebracht.

Unter der Leitung des Polizeipräsidiums in Düsseldorf wurde eine Mordkommission eingerichtet. Die Hintergründe zur Tat sowie ein Tatmotiv sind derzeit unklar und Gegenstand der aktuellen Ermittlungen.

   – Lagefortschreibung (6.8.25) –

Am Dienstagnachmittag, 5. August 2025, wurde die kriminalpolizeilich bisher nicht in Erscheinung getretene Tatverdächtige einem Haftrichter vorgeführt.

Da in der Handtasche der 60-jährigen Deutschen Wertgegenstände des Opfers gefunden worden waren, sah die Staatsanwaltschaft Wuppertal das Mordmotiv „Habgier“ als begründet an.

Der zuständige Haftrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes, der aufgrund der Schwere des Tatvorwurfes sofort vollstreckt wurde.

Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zu den näheren Hintergründen der Tat, dauern weiterhin an.

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